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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn nach dem MiLoG ist auch für Vergabeverfahren von…
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Das Bezirksamt Neukölln von Berlin sucht eine/n Amtsrätin/Amtsrat bzw. Tarifbeschäftigte/-r für das Aufgabengebiet Haushaltssteuerung der SE…
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In jüngster Zeit hat ein Rechtsgutachten zur Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für die Erteilung neuer PBefG-Liniengenehmigungen in Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2013 für Aufsehen gesorgt. Dieses Gutachten ist im Auftrag der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) sowie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellt worden. Im Ergebnis erklärt dieses Gutachten das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auch bei der Erteilung von Konzessionen seitens der Genehmigungsbehörden für anwendbar. Dies hätte zur Folge, dass sich die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen bei Genehmigungserteilung gegenüber der zuständigen Bezirksregierung verpflichten müssten, den repräsentativen Spartentarifvertrag TV-N bei der Entlohnung ihrer Beschäftigten anzuwenden.
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Was wäre das Vergaberecht ohne das OLG Düsseldorf. Ungefähr so langweilig wie Bundesliga ohne den FC Hollywood. Während Letzterer zumindest in dieser Saison aber der Unfehlbarkeit ziemlich nahe gekommen ist – also natürlich nur rein fußballerisch und bis dato –, kann man dazu bezüglich Ersterem geteilter Meinung sein und ist dies auch, wie z. B. der Beitrag von Pfarr und die diesbezüglichen Kommentare zum Beschluss vom 09.01.2013, Verg 33/12, belegen. Jedenfalls versorgt der stete rheinische Quell der vergaberechtlichen Überraschungen mich und die anderen Autoren in diesem Blog mit reichlich Stoff für kontroverse Auseinandersetzungen. Schillernd an der vorgenannten Entscheidung ist dabei nicht nur die recht kryptische weil nicht näher begründete Aussage, dass eine Gewichtung der Zuschlagskriterien Preis mit 90% und technischer Wert mit 10% vergaberechtswidrig sei, die bei den kommentierenden Kollegen sogleich zu verschärftem Stirnrunzeln geführt hat. Ein weiterer Glamoureffekt liegt im Glimmereffekt bzw. dem Gebot der produktneutralen Ausschreibung, oder was das OLG Düsseldorf davon noch übrig lässt.
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Sie finden das aktuelle Allgemeine Rundschreiben Nr. 7/2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kostenlos zum Abruf im Mitgliederbereich des DVNW.
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Am 27. Mai findet die nächste Sitzung der DVNW-Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn statt:
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Matthias Krist, KDU Krist Deller & Partner Mit dem vor kurzem veröffentlichten Rundschreiben ARS Nr. 7/2013 hat das BMVBS für alle europaweiten Vergabeverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundesfernstraßenverwaltung neue einheitliche Regularien für die Zulassung von Nebenangeboten aufgestellt.
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Wie sollen Vergabeverfahren und Wettbewerbe geregelt werden? Wie werden illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bekämpft? Gehören 1-Euro-Jobs auf dem Bau abgeschafft? So lauten einige Fragen, die dem Positionspapier der Verbände der Wertschöpfungskette Bau zur Bundestagswahl zugrunde liegen. Darin behandelt die Initiative von 13 Verbänden über 20 Themenkomplexe und formuliert jeweils konkrete Forderungen an die Politik.
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Die Auftragsberatungsstellen haben ihre Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen aktualisiert. Sie enthält auch Hinweise auf die jeweiligen Veröffentlichungspflichten und Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen. Zu finden im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns wurden im vergangenen Jahr im Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe 1.690 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13206) mit.
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Ein Gastbeitrag von Bettina Werres, Mag. rer. publ., und Sascha F. Schaefer, PricewaterhouseCoopers Legal Rechtsanwaltsgesellschaft AG (PwC Legal) Das OLG Düsseldorf traf in seinem Beschluss vom 7. November 2012 (– VII-Verg 11/12 –) Aussagen, die für die zukünftige Vergabe von Busverkehrsleistungen bedeutsam sind. Der Vergabesenat ging insbesondere auf die Reichweite des Wettbewerbs-/Beteiligungsverbots nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) ein sowie auf die Frage, ob Aufgabenträger des ÖPNV die privilegierenden Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO) anwenden können.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt Rahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aus (TED 2013/S 089-150439).
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In seiner Entscheidung vom 10.12.2012 (6 U 172/12) verdeutlicht das OLG Brandenburg einmal mehr seine generell skeptische Haltung gegenüber dem einstweiligen Verfügungsverfahren als Mittel der Rechtsschutzverfolgung im Unterschwellenbereich.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat eine neue Regionalgruppe für das Rhein-Main-Gebiet ins Leben gerufen. Den Vorsitz übernimmt u.a. Professor Heiko Höfler von der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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Allein der Titel wird so manchen Beschaffer erzittern lassen: Ab 1. Juni gilt die neue “Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“.