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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des…
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Die FHH – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau – Bundesbauabteilung, sucht…
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Ein Bieter ist nicht zwingend deshalb ungeeignet, weil über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Auftraggeber muss stets im konkreten Einzelfall prüfen, ob die Insolvenz die Eignung entfallen lässt. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 02.05.2012 (VII-Verg 68/11) entschieden.
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Etwa 1,117 Mrd Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am heutigen Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Mio Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Mio Euro angesetzt.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, wobei gegenwärtig Angehörige der öffentlichen Verwaltung mehr als die Hälfte der Mitglieder stellen. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Aktuell werden im DVNW insbesondere folgende Themen kontrovers diskutiert:
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„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
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Schon heute haben außereuropäische Unternehmen die Möglichkeit, sich uneingeschränkt an Ausschreibungen der öffentlichen Hand der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Für eine Beteiligungsmöglichkeit kommt es dabei auch nicht auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union an. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Beschaffungsmarkt einseitig geöffnet und gibt damit insbesondere auch außereuropäischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an den gesamten öffentlichen Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat einen “Rahmenvertrag Support und Weiterentwicklung der E-Vergabe” für die zentrale Ausschreibungsplattform des Bundes http://www.evergabe-online.de/ vergeben (Ted-Doc. 2012/S 117-193371). Interessant dabei: Das BeschA beabsichtigt, zukünftig den Quelltext der e-Vergabe als Open Source zur Verfügung zu stellen.
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Irgendwie hat man den Eindruck, so richtig eilig hat es in Europa niemand mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG). Nachdem die EU-Kommission im Januar mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, musste sie sich anschließend an das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg wenden. Nun sind Österreich und Polen aufgefordert, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
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Alle Jahre wieder macht sich irgendwer auf, eine zumindest halbwegs vollständige Übersicht der wachsenden Schar elektronischer Bekanntmachungs- und eVergabe-Plattformen zusammenzustellen. Diesmal der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), zu finden hier.
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Seit dem Sommer 2011 findet eine Diskussion u.a. im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) statt, wie die öffentlichen Auftraggeber fortan mit der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse in Liefer- und Dienstleistungsverträgen umgehen müssen. Zur Erinnerung: Der Ausgangspunkt war die Frage, ob die Vergabenachprüfungsinstanzen auch unter der VOL/A 2009 die relativ weitreichenden Rechtsfolgen anordnen müssen, die der ersatzlos gestrichene § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 vorsah.
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Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) hervor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Vorgesehen ist dazu eine Änderung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers dazu soll indes nicht eingeführt werden.
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§ 4 EG VOL/A Die EU-weite Ausschreibung eines Rahmenvertrages ist oft mühsam. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass Rahmenverträge mit Blick auf den Aufwand und die Anfangsinvestition länger als die nach § 4 Abs.7 EG VOL/A grundsätzlich zulässigen vier Jahre ausgeschrieben werden – unter Hinweis auf die in § 4 EG VOL/A vorgesehene Verlängerungsoption. Dass dies aber durchaus Grenzen hat und nicht mit Begründungen erfolgen darf, die jeder Rahmenvereinbarung immanent sind, hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 11.04.2012 (VII-Verg 95/11) klargestellt.
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Der personelle Aufbau der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums in Bonn (Foto) hat begonnen. Zentrale Aufgabe der Kompetenzstelle werde die Beratung und Information zur nachhaltigen Beschaffung sein, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9493).
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Mehr als 2.450 Zollbeamtinnen und -beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten in der 19. Kalenderwoche 2012 bundesweit über 25.000 Personen sowie mehr als 8.500 Unternehmen der Baubranche. Bei jedem sechsten Arbeitgeber wird nun weiterermittelt.