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Der EuGH klärt, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Stellen ohne Vergabeverfahren zusammenarbeiten dürfen und stärkt damit zugleich…
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sucht ab dem 01.08.2022 mehrere (Junior-) Einkäufer/innen und (Junior-) Vertragsmanager/innen…
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Seit dem 20.04.2020 gilt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie für dessen nachgeordneten Geschäftsbereich für die Durchführung von Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 100.000 Euro. Die befristete Erhöhung dieser Wertgrenze soll einen Rückgriff auf die Verfahrensart der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erleichtern und somit einen Beitrag im Sinne einer effizienten Bedarfsdeckung in den kommenden Monaten leisten.
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Mit einem Angebot muss ein Bieter erklären, dass er an dieses innerhalb einer vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Frist gebunden ist. Der Ablauf dieser sog. Bindefrist hindert den Auftraggeber jedoch grundsätzlich nicht daran, dieses Angebot zu bezuschlagen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zuschlag nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Der öffentliche Auftraggeber kann aus haushaltsrechtlichen Gründen sogar zur Zuschlagserteilung verpflichtet sein.
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Auf Landesebene bekannt, auf Bundesebene nicht erforderlich? Müssen, bzw. sollten Bundesbehörden oder auch institutionell (vom Bund) geförderte Zuwendungsempfänger Tariftreueerklärungen fordern? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 14. April das „Kompendium Videokonferenzsysteme“ vorgestellt. Es hilft Anwendern wie zum Beispiel Planern, Beschaffern, Betreibern, Administratoren, Revisoren und Nutzern, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten. Betrachtet werden sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und Aussonderung.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Webinaren vermittelt und diskutiert. Die vergabe- und vertragsrechtlichen Besonderheiten mit der wichtigen aktuellen Rechtsprechung erfahren Sie in „Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“.
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Die Vergabekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel nur rechtmäßig aufgehoben werden kann, wenn die zugrunde gelegte Kostenschätzung ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Hierbei steckt der Teufel oftmals im Detail. Der Beschluss der VK Baden-Württemberg befasst sich sehr ausführlich mit den näheren Anforderungen an eine solche ordnungsgemäße Kostenschätzung.
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Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen in vielen Lebensbereichen. Die sich täglich verschärfende Lage kann auch dazu führen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Dies würde zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen. Für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten wird daher die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 28. August 2019 (BAnz AT 18.09.2019 B1) wie folgt ergänzt:
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Staus sollen künftig spürbar reduziert werden. Dafür hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestern einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden ins Leben gerufen.
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Die aktuelle Entscheidung des EuGH zu Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen (Vergabeblog.de vom 17/04/2019, Nr. 40427) stärkt den Wettbewerb im ÖPNV und hat öffentliche Auftraggeber aufgerüttelt. Doch wann gelten welche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht? Wie finde ich die passende Vergabeverfahrensart? Wie erreiche ich bei innovativen Beschaffungsgegenständen Flexibilität im Vergabeverfahren? Information & Anmeldung
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Mit Gemeinsamen Runderlass vom 14. April haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium eine Änderung der Nr. 1.1.b des hessischen Vergabeerlasses angekündigt. Danach kommt § 14 VOB/A grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.
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Im Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt sein Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) abgeschlossen. In dem Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt.
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IT-Beauftragter der Bundesregierung (CIO) Klaus Vitt zieht nach über vier Jahren als Staatssekretär im Bundesinnenministerium Bilanz. Von der Flüchtlingskrise 2015 bis zur aktuellen Covid19-Pandemie sieht er digitale Prozesse als essentiell für einen handlungsfähigen Staat in Krisenzeiten an. In der Funktion des IT-Beauftragten hat er drei Mal den Vorsitz des IT-Planungsrats übernommen. Am 1. Mai 2020 geht er in den Ruhestand. Seine persönliche Bilanz finden Sie hier.
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In kaum einem Beschaffungsbereich wie dem der digitalen Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz) ist es derzeit so schwierig, die Ertüchtigung oder die Einführung der Infrastruktur zielgerichtet zu beauftragen. Hintergrund ist, dass es sich zum einen um ein komplexes technisches (digitales) Gewerk handelt und zum anderen in jüngerer Zeit neue Anbieter und Verschlüsselungsmethoden auf den Markt gekommen sind.
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Mit Schreiben vom 14. April 2020 wendet sich das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen und gibt eine Hilfestellung auf vermehrte Anfragen bezüglich des kommunalen Vergaberechts in der Corona-Krise.