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Einerseits bei grenzüberschreitendem Interesse europaweite Ausschreibung erforderlich, andererseits Pflicht des Auftragnehmers, nationale Veröffentlichungsorgane zu prüfen. Mit…
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Vorsitz der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin gesucht
Das Land Berlin sucht eine Beamtin /einen Beamten bzw. eine Tarifbeschäftigte/ einen Tarifbeschäftigten für das Aufgabengebiet…
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Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.
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Die EU genießt den Ruf, sich zu allerhand Dingen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden, die man vielleicht nicht unbedingt gebraucht hätte. Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, darf man aber mit Recht behaupten, dass die europäischen Vergaberichtlinien der entscheidende Beitrag zu mehr Wettbewerb und Transparenz waren. Was man sich diesbzgl. für die Zukunft vorstellt, hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen nun kund getan.
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Damit Sie im Sommerloch – sollte es denn kommen – etwas zu lesen haben. Nachdem wir Ihnen bereits vor einigen Wochen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung gestellt haben, freuen wir uns, Ihnen nun auch eine Synopse für den 1. Abschnitt, also den Unterschwellenbereich, anbieten zu können. Wie immer bei Vergabeblog selbstverständlich kostenlos, denn zahlen dürfen Sie gerne bei anderen.
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Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
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In Kooperation mit LexisNexis Deutschland, einem führenden juristischen Verlag, bieten wir Ihnen die neue Vergabeverordnung (VgV) druckfrisch als PDF-Dokument kostenlos unter diesem Link an.
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Es ist nicht immer das billigste Angebot, das die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung bringt. Auch Innovation ist ein zukunftsweisendes und wirtschaftlich sinnvolles Kriterium für öffentliche Investitionen. Das zeigte die Studie „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zudem liegt die fertige Publikation zu einem kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorhaben des Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden zur Umweltfreundlichen Beschaffung vor.
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Unter nachfolgendem Link finden Sie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 10. Juni zum Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) sowie mit ihr der novellierten VOL/A, VOB/A und VOF.
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Nun ist es amtlich: Die so genannte „Ahlhorn-Rechtsprechung“ ist Rechtsgeschichte! Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem unter dem Namen „Fliegerhorst Ahlhorn“ berühmt gewordenen Beschluss ändert der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in Folge des EuGH-Urteils „Wildeshausen“ seine Spruchpraxis zu Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand. Nachdem der EuGH der vielfach kritisierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in zentralen Punkten eine Absage erteilte hatte, war der erste Beschluss des Vergabesenats zur EU-weiten Ausschreibungspflicht von Investorenprojekten mit Spannung erwartet worden. Diese Woche war es dann so weit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010, VII Verg 9/10 – „Haan“). Die Düsseldorfer Richter ändern ihre bisherige Spruchpraxis und schaffen damit eine verlässliche Rechtslage für Kommunen und Investoren.
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Irgendwie hatte man sich doch schon an ein Leben ohne die neue Vergabeverordnung (VgV) gewöhnt, oder? Die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ wird nunmehr morgen, am 10. Juni, im BGBl Teil I Nr. 30, S. 724 ff. erscheinen.
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Im Mai wurde der Initiativbericht der Deutschen Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament (EP), über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)“ mit großer Mehrheit vom EP angenommen. Schwerpunkt des Berichts ist die kritische Auseinandersetzung mit den Folgen der Europäischen Vergaberegeln und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Aber auch die interkommunale Kooperationen, Dienstleistungskonzessionen, öffentlich-private Partnerschaften und die nachhaltige Beschaffung werden thematisiert.
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Im Rahmen seines MBA-Studiums an der FOM, Hochschule für Ökonomie und Management, Essen, hat Simon Bannenberg sechs Elemente zur strategischen Ausrichtung und damit zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung der öffentlichen Beschaffung herausgearbeitet. Noch bis zum 15. Juni wird dazu mit einer Umfrage unter den Kommunalverwaltungen Baden-Württembergs und Bayerns sowie unter Bundesbehörden evaluiert, ob diese Elemente bereits Anwendung finden bzw. welche besonders geeignet erscheinen, den Beschaffungsprozess wirtschaftlicher zu gestalten.
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„Et hätt noch immer jot jejange“? – Kölner Messehallen und Abwasserentsorung in Hamm. In beiden Fällen ging es nach Ansicht der EU-Kommission bei der Auftragsvergabe nicht mit rechten, sprich vergaberechtskonformen Mitteln zu. Nach dem der EuGH im Oktober letzten Jahres die Rechtswidrigkeit der Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds feststellte, hat die Kommission Deutschland nun förmlich aufgefordert, das Urteil innerhalb der kommenden zwei Monate umzusetzen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Zugleich hat die Kommission beschlossen, die Bundesrepublik vor dem EuGH wegen der Direktvergabe von Abwasserentsorgungsleistungen in Hamm zu verklagen, da die zuständigen Behörden trotz Aufforderung vor über einem Jahr bislang keine zufriedenstellende Antwort abgegeben haben.