Ausschreibungspflicht
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Die Vergabestelle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat mit einem kommunalen Unternehmen im Jahr 1997 einen Abfallentsorgungsvertrag im Wege einer In-House-Vergabe auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Entsorgungsvertrag sieht eine automatische Verlängerungsoption vor. Das kommunale Entsorgungsunternehmen ist im Jahr 2003 teilprivatisiert worden. Nach der Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle (Landesverordnung) sind dem Entsorgungsunternehmen die Abfälle aus dem Entsorgungsvertrag zur Entsorgung in seiner Anlage zugewiesen worden. Die Vergabestelle beschloss unter Verzicht auf das Kündigungsrecht, den Entsorgungsvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen fortzuführen. Neben der Frage, ob der Verzicht auf eine Kündigungsoption einen ausschreibungsrelevanten Vorgang darstellt, war streitig, ob infolge der Zuweisung der Abfälle aufgrund Landesverordnung das Kartellvergaberecht keine Anwendung findet.