EU-Kommission
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Langes Wochenende in Brüssel? Die EU-Kommission veranstaltet am Montag, dem 26. November, in Brüssel eine Konferenz zum EU-Rechtsrahmen für Nachprüfungsverfahren im öffentlichen Auftragswesen und dessen Anwendung in den Mitgliedstaaten. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen Betroffener mit der Anwendung des EU-Rechtsrahmens für Rechtsmittel, insbesondere mit Regelverstößen bei Ausschreibungsverfahren.
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Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.
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Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M. Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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Der Ton wird schärfer: Nachdem die EU-Kommission mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von Polen, den Niederlanden, Luxemburg und Slowenien die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) einforderte und gleichwohl nichts geschah, hat sie nun beim EuGH die Verhängung eines Zwangsgelds gegen diese Länger beantragt: Einen Tagessatz von 70561,92 EUR für Polen, 57324,80 EUR für die Niederlande, 8320,00 EUR für Luxemburg und 7038,72 EUR für Slowenien. Die Richtlinie wurde im August 2009 verabschiedet und war bis zum 20. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.
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Die Kommission will die zehn Rechtsakte ermitteln, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als größte Belastung empfinden. Sie fordert daher KMU seit dieser Woche in einer Konsultation auf, mitzuteilen, in welchen Bereichen Belastungen für KMU beseitigt werden sollen.
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Die Aufgabe des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) besteht darin, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der EU einzubringen. EU-Kommission, -Rat und -Parlament müssen den Ausschuss anhören. Am 13.09.2012 hat der AdR eine Stellungnahme (2012/C 277/09) zur geplanten EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe abgegeben, die dem Kommissionsentwurf deutliche Grenzen setzen will.
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Die EU-Kommission hatte bereits in ihren Aktionsplänen für eProcurement angekündigt, dass sie selbst für Ausschreibungen der Europäischen Institutionen einen Schritt in Richtung eVergabe vorangehen will, um Mitgliedsstaaten anzuregen, ähnlich zu verfahren. Und tatsächlich hat die Kommission, bislang ohne offizielle Ankündigung, auf einer neuen Webseite ein Registrierungsformular für einen neuen, eigenen eVergabe-Dienst geschaltet.
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„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
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Irgendwie hat man den Eindruck, so richtig eilig hat es in Europa niemand mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG). Nachdem die EU-Kommission im Januar mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, musste sie sich anschließend an das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg wenden. Nun sind Österreich und Polen aufgefordert, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
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Mit der rechtzeitigem Umsetzung der EU-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (Richtlinie 2009/81/EG) tut sich offenbar nicht nur Deutschland schwer: Nachdem die EU-Kommission im Januar dieses Jahres mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, wurden mittlerweile auch das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate Maßnahmen zu melden, die sie zur Umsetzung der Richtlinie ergreifen.