eVergabe
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Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein hat in einem Positionspapier ihre wichtigsten Forderungen auf dem Weg zu einem mittelstandsfreundlichen Vergaberecht in Schleswig-Holstein zusammengestellt.
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Das die Recherche nach Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge regelmäßig mit Kosten für die Bieter verbunden ist, wird hinlänglich diskutiert. Wenngleich die Auswirkungen in der Praxis gering sein werden, ist es doch ein Zeichen: Die TED-Datenbank des Amtes für Veröffentlichungen der EU, zur unmittelbaren Nutzung ohnehin kostenlos, ist in ihrer Gesamtheit ab dem 1.1.2014 kostenlos zu haben – und damit Bekanntmachungen über Aufträge im Gesamtwert von rund 500 Mrd EUR jährlich.
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Uns haben viele Rückmeldungen von Interessenten erreicht, die aufgrund der Schulferien unsere Anmeldefrist bis zum 30.08. für den XVergabe-Tag am 19. September 2013 im Bonner Beschaffungsamt nicht einhalten konnten. Deshalb haben Sie jetzt noch bis Freitag, 6. September, die Möglichkeit, sich einen der letzten freien Plätze bei der Veranstaltung „eVergabe endlich kinderleicht! – Die neuen Möglichkeiten der XVergabe“ am 19.09.2013 im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu sichern. Anmeldungen mit dem Betreff XVergabe bitte unter eva.jocks@bescha.bund.de.
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Da die Erfahrungen mit der eVergabe in Bayern für Auftragnehmer und Auftraggeber durchwegs positiv seien als auch die notwendige Akzeptanz bei den Unternehmen gegeben sei, wird die Bayerische Staatsbauverwaltung ab 1. Oktober 2013 bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro (netto) nur noch digitale Angebote zulassen. Hierfür benötigen Firmen die qualifizierte digitale Signatur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät oder einem Softwarezertifikat. (Quelle: Handelskammer Hamburg)
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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Zur Angebotsabgabe mit elektronischer Signatur gibt es bislang kaum Entscheidungen, obwohl die elektronische Vergabe als Zukunftsmodell in aller Munde ist. Dementsprechend groß ist oft die Verunsicherung der Vergabestellen. Nun hatte die Vergabekammer Südbayern einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Gültigkeit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ging. In den Entscheidungsgründen erörterte sie eingehend technische Details und die rechtlichen Unterschiede gegenüber der qualifizierten elektronischen Signatur. Vergabestellen sah sie ausdrücklich in der Pflicht, in jedem Problemfall den Sachverhalt genau zu untersuchen und eine eigene wertende Entscheidung zur Signatur zu treffen und diese zu dokumentieren (VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013, Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).
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Mit Spannung erwartet hat es wohl niemand: “Das Goldende Buch zur Praxis der elektronischen Auftragsvergabe” der EU-Kommission ist da. In der von einem Beratungsunternehmen erstellten Studie werden rund 30 für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU genutzte eVergabe-Plattformen analysiert.
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“Es war ein voller Erfolg!”, so Marc Christopher Schmidt vom Beschaffungsamt des BMI hochzufrieden. Der Projektleiter XVergabe stellte die “XVergabe” auf der diesjährigen CeBIT in Hannover dem großen Messepublikum im Public Sector Parc in Halle vor. XVergabe schafft einen einheitlichen Standard für den Austausch von Dokumenten zwischen Bietern und elektronischen Vergabeplattformen – und löst damit ein drängendes Problem: „Unternehmer haben große Schwierigkeiten mit der Vielzahl unterschiedlicher, nicht interoperabler Anwendungen“, so Schmidt. Daher haben viele Bieter noch Berührungsängste mit der elektronischen Vergabe, obwohl sie Aufwand, Zeit und Geld spart. Dies dürfte sich mit XVergabe ändern.
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Ein Gastbeitrag von Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex GmbH Dem künftigen Standard XVergabe wird in Fachbeiträgen und den öffentlichen Diskussionen rund um die E-Vergabe eine immer größere Beachtung geschenkt. Zu der Frage, was sich hinter der XVergabe verbirgt und welche Möglichkeiten dieser neue Standard bietet, gibt es häufig noch eine Reihe von Missverständnissen. Anlässlich der in der vergangenen Woche stattgefundenen Abstimminstanz der Arbeitsgruppen möchte ich versuchen, mit diesem Beitrag aus meiner Sicht etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.
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Beim Treffen der sog. Abstimminstanz (Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Veränden) des Projektes XVergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Februar 2013 konnte erfolgreich die Praxistauglichkeit der ersten XVergabe kompatiblen Bieterclients unter Beweis gestellt werden. Mit diesen wird es Bietern künftig möglich sein, mit nur einer Anwendung verschiedene – XVergabe kompatible – E-Vergabeplattformen nutzen zu können.