Grüne
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Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen plane die Bundesregierung nach Ansicht der BT-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen „durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall“. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe bestehe die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.
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Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe interessieren die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (16/10965) wollen die Abgeordneten wissen, welche Möglichkeiten Bundesbehörden haben, damit bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Tarifverträge eingehalten werden.
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„Wenige Verbesserungen, viele Verschlechterungen“, lautet das Fazit der Grünen zur aktuell ersten Lesung des Regierungsentwurfs der GBW-Novelle im Parlament. „Nachdem die Bundesregierung seit 2005 die Reform des Vergaberechts hat schleifen lassen“, so die Grünen, wolle sie den Gesetzentwurf nun „im Schnellverfahren durch die Ausschüsse bringen. Mehr Gründlichkeit wäre wichtig.“
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Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen, heißt es zur Begründung.
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In einem Antrag (16/8810) fordert die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Rahmen der Reform des Deutschen Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsverstößen die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters sowie eine Vereinfachung der Anwendung des Vergaberechts.