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Die Zukunft der Mauterhebung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13369).
Die Bundesregierung prüft alle in Betracht kommenden Optionen (Vertragsverlängerung, Übernahme der Toll Collect GmbH, europaweite Ausschreibung) zur Sicherung der Einnahmen aus der Mauterhebung über den Zeitpunkt der regulären Beendigung des Betreibervertrags am 31. August 2015. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12887) auf eine Kleine Anfrage (17/12596) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Prüfung der einzelnen Optionen dauere noch an.
In zwei Kleinen Anfragen wollten die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen von der Bundesregierung wissen, ob sie die im Betreibervertrag mit Toll Collect vorgesehene Möglichkeit der Übernahme der Toll Collect GmbH und damit des Mautsystems durch den Bund (“Call Option”) prüft. Die Antwort Antwort (17/12795) fällt kurz und knapp aus: Das Bundesverkehrsministerium habe im Herbst vergangenen Jahres Gespräche mit den Gesellschaftern des Mautbetreibers Toll-Collect GmbH geführt, in denen die Option eines Vergleichs im Schiedsverfahren sondiert wurde. Gegenstand dieser Gespräche sei auch eine mögliche Übernahme von Toll Collect durch den Bund gewesen, heißt es weiter.
Die Neuausschreibung des Mautsystems interessiert die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12581 bzw. 17/12596) wollen die Abgeordneten u.a. von der Bundesregierung erfahren, ob sie die im Betreibervertrag mit Toll Collect vorgesehene Möglichkeit der Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund („Call Option“) prüft oder ob sie vorbereitende Maßnahmen für eine Vertragsverlängerung bzw. Neuausschreibung des Mautsystems getroffen hat. Weiter soll sie mitteilen, wie teuer eine Ausweitung der Lkw-Mauterhebung auf alle Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen ist. Der Vertrag mit Toll Collect endet am 31.8.2015. Über die Antwort werden wir berichten.
Nachdem die Bundesregierung dazu bereits auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Stellung bezogen hatte (Vergabeblog vom 16.09.2012), bestätigt sie dies nun in ihrer Antwort (17/11098) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland (17/9623): Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Einführung einer Pkw-Maut.
Der Vertrag mit Toll Collect über Errichtung und Betrieb des Systems der Lkw-Maut endet im August 2015. Im Juni dieses Jahres hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Zuschlag für den von ihm ausgeschriebenen Beratervertrag “MAUT 2015” vergeben. Der Auftrag, über den sich eine Bietergemeinschaft aus TÜV Rheinland, Beiten Burkhard und KPMG freuen durfte, umfasst großzügig “die Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgestaltung des neuen Mautsystems” und ließ deshalb Raum für Spekulationen, dass die PKW-Maut Bestandteil dieser Beratungsleistungen ist. Nun stellte die Bundesreimgierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10496) klar: Man hat weder bisher noch werde man in dieser Legislaturperiode die Einführung einer Pkw-Maut prüfen (17/10595). Zudem gab die Regierung Auskunft zum Schiedsverfahren mit Toll Collect.
Während man aktuell über das Für und Wider und insbesondere das “Wie” einer PKW-Maut auf deutschen Autobahnen streitet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Zuschlag für den von ihm ausgeschriebenen Beratervertrag “MAUT 2015” vergeben (Ted-Doc-Nr. 2012/S 103-171846 vom 1.6.2012).
Wie wir berichteten schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter dem Titel “Maut 2015” Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausschreibung des LWK-Mautsystems aus, da der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect Ende August 2015 ausläuft. Unabhängig davon wurde nun der Zuschlag (TED Doc-Nr. 2012/S 44-071461) für eine juristische Unterstützung im Rahmen der laufenden LKW-Maut erteilt. Diesen erhielt die internationale tätige Rechtsanwaltskanzlei OLSWANG Germany LLP. (Beitrag aktualisiert am 07.03.2012, 17.00 Uhr).
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Die für 2010 veranschlagten Mauteinnahmen in Höhe von 4,87 Milliarden Euro sind wegen der konjunkturellen Lage um 360 Millionen Euro unterschritten worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2010, den sie als Unterrichtung (17/8331) vorgelegt hat.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin sucht unter dem Titel “Maut 2015” im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des neuen Mautsystems, genannt MAUT 2015. Grund: Der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect endet Ende August 2015 und ist daher neu auszuschreiben. Offenbar aber Anlass für die Bundesregierung, das Betreibermodell grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dabei steht die PKW-Maut recht deutlich zwischen den Zeilen geschrieben.
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Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
Die Lkw-Maut kann auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4979) stimmte der Verkehrsausschuss am gestrigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Insgesamt sind davon 80 autobahnangrenzende Strecken betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundestraße 521 in Frankfurt/Main.
Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, in dessen Zentrum die Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen steht. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte nun in einer kleinen Anfrage (17/5116) von der Regierung wissen, “auf welche rechtlichen Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts bezieht sich die in der Öffentlichkeit zitierte Aussage der Bundesregierung, dass bei der Einführung einer Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen keine Ausschreibung erfolgen muss und eine Direktvergabe […] an ein Unternehmen möglich ist?” – dem Vernehmen nach soll Toll Collect den Auftrag erhalten.
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Die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge soll auf vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (17/4979) vor. Insgesamt sind 80 Streckenabschnitte betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundesstraße 521 in Frankfurt am Main.
Der Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH endet am 31. August 2015. Wie es danach weitergeht, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4607) im Bundestag. Hintergrund der Anfrage: Die Anlagen zur Mauterhebung sind bis zum Auslaufen des Betreibervertrages abgeschrieben. Der Bund hätte nach eigenem Bekunden Anspruch auf kostenfreie Übertragung dieser Anlagen.
Die Deckung der Betreibervergütung für den Mautbetreiber Toll Collect erfolgt aus den Mauteinnahmen. Die übrigen Mittel werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dies erklärte die Bundesregierung ihrer Antwort (17/387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/307). Die Höhe der Renditezahlungen des Bundes an Toll Collect unterliege dabei der Geheimhaltung, könne aber von den Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Zahlungen seien im Mautbetreibervertrag festgehalten. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit könne der Bund eine Übertragung von Anlagen und Einrichtungen des Mautsystems verlangen.
Was haben alle Verkehrs – und Infrastrukturprojekte gemeinsam? – Sie stehen immer in der öffentlichen Kritik. Vielleicht, weil sie einem Naturgesetz gleich immer teurer werden als geplant. Vielleicht auch deshalb, weil bei Ihnen – im Gegensatz zu manch anderen Großinvestitionen – die sprichwörtliche Bürgernähe gegeben ist.
So hatte aktuell das Internetportal Wikileaks Teile des – eigentlich geheimen – Toll Collect Betreibervertrags veröffentlicht, wonach die Bundesrepublik dem Konsortium eine Umsatzrendite von 19 Prozent garantiert habe. Dem widersprach nun ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im gleichnamigen Bundestagsausschuss. Angesichts der davon unberührten Diskussionen um die Ausweitung der Maut auf PKW mag die Bahn attraktiver werden. Ausgerechnet die Grünen forderten aber vergangene Woche den Planungsstopp beim Bahn-Großprojekt Stuttgart 21. Grund: Der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro werde bereits in der Planungsphase überschritten. Kein Teuerungsriskio eingehen will offenbar die Stadt Frankfurt a.M.: Dort schreibt, pardon, vergibt man gerade einen Dienstleistungsauftrag zum Betrieb aller integrierten U-Bahn- (Stadtbahn) und Straßenbahnleistungen an einen internen Betreiber direkt.