Vergabeblog

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Ausschlussfrist zur Anforderung von Vergabeunterlagen nicht zulässig (VK Sachsen, Beschluss v. 19.04.2012 – 1/SVK/009-12)

ParagraphKeine Besonderheit in der Praxis: In der Bekanntmachung ist geregelt, dass die Vergabeunterlagen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Angebotsabgabe angefordert werden können, danach erhalten interessierte Unternehmen die Unterlagen nicht mehr. Dagegen hat sich ein potentieller Bieter, der aufgrund des Zeitablaufs die Unterlagen von der Vergabestelle nicht bekam, vor der Vergabekammer Sachsen gewehrt – und Recht bekommen. Wie der gleich näher erläuterte Fall zeigt: Vergaberechtliche Schulungen können für Unternehmen durchaus gewinnbringend sein.

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