Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine „Beschaffung“ im Sinne des Vergaberechts ist. In ihrer Antwort (16/8292) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8124) heißt es, in solchen Fällen liege der für eine Ausschreibung erforderliche Beschaffungscharakter nicht vor. Die Regierung distanziert sich damit von der vergaberechtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Das OLG hatte im vergangenen Jahr unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten seien, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten oder ein Durchführungsvertrag im Sinne des Baugesetzbuchs abgeschlossen wird.
Gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Baurecht hält die Regierung aber nicht für erforderlich, weil die vergaberechtliche Problematik durch Klarstellungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgegriffen werden solle. Während das Vergaberecht Einkaufsvorschriften enthalte, um den Bedarf der öffentlichen Hand gegen Entgelt zu decken, richte sich der Verkauf von Grundstücken ausschließlich nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Bundesregierung habe die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes und die darauf resultierenden rechtlichen Unklarheiten zum Anlass genommen, im Rahmen der laufenden Vergaberechtsnovelle Klarstellungen in einzelnen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbedingungen vorzuschlagen.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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