2011
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Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission eine breit angelegte Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet, die im April abgeschlossen wurde. Nachdem die konsolidierten Ergebnisse am 30. Juni in Brüssel vorgestellt wurden, sind nun auch die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen abrufbar.
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§§ 1 IFG, § 14 Abs.3 VOL/A 2009 Im Rahmen der “Fachtagung IT-Beschaffung” Mitte September in Berlin wurde eine interessante Frage aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai diesen Jahres diskutiert: hat der Bieter nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Akteneinsichtsrecht bei öffentlichen Vergabeverfahren? Der Vorteil liegt auf der Hand: Akteneinsicht wäre auch bei nationalen Verfahren, also unterhalb des Schwellenwertes (VOL/A: 193.000,- € netto/VOB/A: 4.845.000,- € netto), möglich. Aber auch bei EU-weiten Verfahren hätte man eine Alternative zum – oft nicht gewünschten – Klageweg, da hier erst ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer dem Bieter Akteneinsicht gewährt.
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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schreibt eine Studie zur “Entwicklung eines EU-weiten Bewertungsmechanismus für den Bereich Korruptionsbekämpfung mit besonderem Schwerpunkt auf der Erkennung und Verminderung der mit der Korruption im Bereich öffentliche Beschaffungen in Verbindung mit EU-Mitteln zusammenhängenden Kosten” aus (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 186-303435). Damit nicht genug: Am 28. September hat die EU-Kommission beschlossen, eine neue Expertengruppe “Korruption” einzusetzen, die sich auch mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassen soll. Experten werden noch gesucht.
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Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.
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Nach so vielen Meldungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung möchten wir Sie noch einmal auf unsere Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” am 15.11. in Bonn in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI hinweisen. Auf der bislang umfassendsten Veranstaltung zum Themenkomplex erläutern Experten aus Verwaltung und Wirtschaft Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen öffentlichen Einkaufs. Praxisbeispiele verdeutlichen, wie dieser bereits erfolgreich umgesetzt wird – aber auch, wo man sich besser nicht dem schönen Schein der Nachhaltigkeit hingibt. Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
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Alle Bundesministerien und die meisten Bundesbehörden versenden zukünftig Pakete nur noch CO2–neutral mit dem “GOGREEN-Service” von Deutsche Post DHL. Das Beschaffungsamt des BMI, das im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes den Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, stellte ihn nun entsprechend um.
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Was man nicht alles in TED findet: So aktuell eine Bekanntmachung (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 183-298456 vom 23.09.2011) über die Auftragsvergabe der EU-Kommission, JRC — Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), über “Technische Hilfe bei der Entwicklung oder Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung”.
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Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.
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In diesem letzten Teil der Serie geht es um die Wertung von Nebenangeboten. Auch bei Nebenangeboten ist das regelmäßig die „heißeste“ Phase im Vergabeverfahren und – wen wundert’s – auch hier kann man einiges richtig bzw. falsch machen. Besonders eine Untiefe gilt es zu beachten, nämlich die Frage, ob eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten bei Oberschwellenvergaben europarechtlich überhaupt noch zulässig ist, dazu unten 2. b) (2). Aber nun der Reihe nach (die bei der Wertung auch beachtet werden sollte):
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Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.