Nach der Verabschiedung der jeweiligen „Korruptionsregistergesetze“ in Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Eine Veröffentlichung in den Gesetz- und Verordnungsblättern ist noch nicht erfolgt, diese ist für Anfang Februar vorgesehen.
Stichpunkte
Das Verwaltungsabkommen und Informationen zum Hamburger „Korruptionsregistergesetz“ finden Sie hier.
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