Ein lesenswerter Beitrag zur Präzisierung der noch neuen Anforderungen an VSVgV-Vergaben. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nach wie vor die Frage, wann von einer speziellen militärischen Zweckrichtung einer Leistung gesprochen werden kann, so insbesondere bei Reinigungsdienstleistungen, aber auch bei Entsorgungen innerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften.

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