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„No-Spy-Erlass“ des Bundesinnenministeriums – Bund wechselt Netzbetreiber

WebEdward Snowden läßt grüßen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Bieter-Eigenerklärung und eine Vertragsklausel für Vergabeverfahren im Hinblick auf Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse durch den Auftragnehmer an ausländische Sicherheitsbehörden entworfen. Naturgemäß betrifft das Dokument vor allem IT-Vergaben. Bemerkenswert, wenngleich wohl kein unmittelbarer Zusammenhang besteht: Wie das BMI mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden.


In der Begründung zur beabsichtigten Kündigung heißt es:

„Die heutige Regierungskommunikation stützt sich im Wesentlichen auf die beiden Netzinfrastrukturen IVBB (Informationsverbund Berlin-Bonn) und IVBV/BVN (Informationsverbund der Bundesverwaltung / Bundesverwaltungsnetz) sowie das Bund-Länder-Verbindungsnetz (Deutschland-Online-Infrastruktur – DOI). Die Netzdienstleistung für den für die Kommunikation der Ministerien verwendeten IVBB wird durch die Telekom bereit gestellt.

Sowohl die Anforderungen an die Netzinfrastrukturen als auch die Bedrohungslage der Netze durch hochentwickelte Schadprogramme wie zum Beispiel Trojaner steigen. Weiterhin haben die im Zuge der NSA-Affäre aufgezeigten Beziehungen von fremden Nachrichtendiensten und Firmen gezeigt, dass für die sicherheitskritische Kommunikationsinfrastruktur der Bundesregierung besonders hohe Anforderungen zu stellen sind.

Vor diesem Hintergrund erfolgt derzeit eine Neugestaltung der Informations- und Kommunikationsstrukturen des Bundes, die über eine reine Modernisierung der Bestandsnetze hinausgeht.

Ziel ist es unter anderem, eine Infrastruktur mit erhöhtem Sicherheitsniveau bereit zu stellen, auf die die drei vom BMI verantworteten Netze vollständig überführt sind. Diese Infrastruktur soll einheitlich durch einen Partner bereitgestellt werden, bei dem auch Krisenregelungen und Eingriffsmöglichkeiten durch den Bund bestehen.

Der bisher durch Verizon gehaltene Vertrag über IVBV/BVN wurde in 2010 angepasst, um die Überführung der Anschlüsse auf diese Infrastruktur vorzubereiten. Verizon wurde darüber informiert, dass die Bundesregierung im Zuge der Überführung die Leistungen aus dem Vertrag schrittweise nicht mehr in Anspruch nehmen wird.“

Sie finden den No-Spy-Erlass des BMI im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), sowie dessen Diskussion im Mitgliederbereich hier. Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

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