Auf dem 3. IT-Vergabetag wurde am 26.04.2018 die neue UfAB 2018 von Herrn Felix Zimmermann, Abteilungsleiter Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) beim Beschaffungsamt des BMI, in Berlin vorgestellt. Das Beschaffungsamt freue sich auf Rückmeldungen aus der Praxis und verstehe die neue UfAB als Handreichung, so Zimmermann. Pünktlich um 10 Uhr stand die neue UfAB 2018 zum Schluss seines Vortrages zum Download bereit.
Neuer Praxisleitfaden für den öffentlichen IT-Einkauf verfügbar
Die „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) ist vollständig überarbeitet worden. Die unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern neu entwickelte UfAB 2018 berücksichtigt die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Verfahrensarten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ), in der Vergabeverordnung (VgV ) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO ). Darüber hinaus sind neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe eingeflossen. Die bisherigen UfAB-Versionen sollten insofern nicht mehr angewandt werden.
Die UfAB ist ein Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen. Sie richtet sich direkt an die mit der Ausschreibung befassten IT-Beschaffer. Durch die Standardisierung der Ausschreibungspraxis unter Mitwirkung der Beschaffungsexperten des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern bietet sie die Grundlage für rechtskonforme, bedarfsgerechte und effiziente IT-Vergaben.
Die UfAB 2018 orientiert sich mit ihrer neuen Struktur an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs:
- Planung einer Beschaffung
- Design einer Beschaffung
- Durchführung eines Vergabeverfahrens
Neu ist darüber hinaus u.a. das Verfahren der Innovationspartnerschaft sowie eine grundsätzlich stärkere Vermittlung der Inhalte durch praxisgerechte Grafiken und Checklisten. Auch für die bietende IT-Wirtschaft ergeben sich durch die Vereinheitlichung wesentliche Erleichterungen bei der Angebotserstellung. Nicht zuletzt sollen durch die angestrebte Vereinheitlichung Verwaltungsaufwände reduziert und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.
Die Veröffentlichung der neuen UfAB 2018 erfolgt auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, www.cio.bund.de.
Quelle: Beschaffungsamt des BMI
Hinweis der Redaktion
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