Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind (Urteilsbesprechung siehe ). Die Umsetzung des Urteils in nationales Recht steht noch aus. Sowohl Auftraggeber als auch Architekten und Ingenieure stehen daher gerade in der jetzigen Übergangszeit vor einer Vielzahl von Fragen. Information & Anmeldung
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