Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt in naher Zukunft einen Rahmenvertrag mit dem Titel „Beratung und Testing zur Barrierefreiheit“ für Bedarfsträger der gesamten Bundesverwaltung aus. Zur Diskussion dieser Chancen aber auch Herausforderungen im Bereich Barrierefreie IT lädt die ZIB alle am Vertragsabschluss und der Leistungserbringung interessierten Wirtschaftsteilnehmer herzlich zu einem Marktgespräch nach Bonn ein.
Im Zuge der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Internetangeboten öffentlicher Stellen (EU 2016/2102), ist in den kommenden Jahren mit einem erhöhten Bedarf an Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Accessibility und barrierefreier IT in der Bundesverwaltung zu rechnen. Zusätzlich kommen in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung — BITV 2.0 weitere Herausforderungen auf die Bundesverwaltung zu.
Der geplante Rahmenvertrag soll Bundesbehörden die Möglichkeit bieten, bestehende Software, Apps, Intra- und Internetseiten hinsichtlich der Barrierefreiheit testen und sich hinsichtlich deren Verbesserung beraten zu lassen. Gleichzeitig besteht in der Bundesverwaltung ein gesteigerter Beratungsbedarf bei der Erstellung von barrierefreien Dokumenten sowie im Bereich Schulung und Sensibilisierung. In Zeiten des digitalen Arbeitsplatzes der Zukunft und neuer gesetzlicher Anforderungen möchten wir die Chance ergreifen gemäß unserem gesellschaftlichen Auftrag die Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung voranzutreiben.
Das Marktgespräch richtet sich ausschließlich an potenzielle Bieter wie Systemhäuser, Distributoren, Dienstleister und sonstige unmittelbar oder mittelbar am möglichen Auftrag wirtschaftlich interessierte Unternehmen.
Im Mittelpunkt steht die Erörterung von Fragen, die der öffentliche Auftraggeber an den Markt richtet. Dabei können die Fragen z.B. folgende sowie weitere Themengebiete umfassen:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Pro Unternehmen sind max. 2 Teilnehmer zugelassen. Eine Anmeldung ist bis spätestens 06.12.2019 erforderlich.Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des BeschA, hier.
Quelle: BeschA
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