Mit Gemeinsamem Rundschreiben SenStadtWohn V M / SenWiEnBe II D Nr. 04/2020 erläutert die Senatverwaltung das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Das BerlAVG wurde in in wesentlichen Punkten neu gefasst (s. auch sowie ) und ist am 1. Mai 2020 (s. in Kraft getreten. Es findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2020 begonnen werden.
Die Senatverwaltung möchte gerne mit dem Rundschreiben die wesentlichen Neuerungen vorstellen, die sich aus dem geänderten BerlAVG für die Praxis ergeben.
Quelle: Senatsverwaltung Berlin
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