Unter dem Titel: „Lieferkettengesetz: Warum viele Unternehmen vor notwendigen Schritten zurückschrecken“ berichtet das Handelblatt über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das im Juni beschlossen wurde und ab 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten gilt (zum Thema: Vergabeblog.de vom 20/09/2021, Nr. 47954). Das LkSG verpflichtet die Unternehmen, für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards Sorge zu trage.
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