Mit der Neufassung 2023 geht das Umweltbundesamt in dem Beschaffungsleitfaden unter anderem den Fragestellungen nach, wieviel Strom ein Computer verbraucht und welche Emissionen durch die Hardware-Ausstattung einer Behörde entstehen. Der Beschaffungsleitfaden baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf.
Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss („Software-bedingte Obsoleszenz“).
Der Leitfaden enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet.
Den Leitfaden finden Sie hier.
Quelle: Umweltbundesamt
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