Die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission zu übermittelnden Überwachungsberichte zur öffentlichen Beschaffung sind jetzt online verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Werte für Deutschland übermittelt und meldet u.a. für 2022 rund 22.000 vergebene Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Gesamtwert von über 100 Mrd. EUR. Für 2023 liegen noch keine plausibilisierten Daten vor.
Die veröffentlichten Überwachungsberichte geben Einblicke in die Umsetzung der strategischen öffentlichen Beschaffung und beinhalten Informationen über die häufigsten Ursachen einer falschen Anwendung oder Rechtsunsicherheit, einschließlich möglicher struktureller oder wiederkehrender Probleme bei der Anwendung der Vorschriften, über das Ausmaß der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Auftragsvergabe und über Vorbeugung, Aufdeckung und angemessene Berichterstattung über Fälle von Betrug, Bestechung, Interessenkonflikten und sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
In Deutschland zählen, so das BMWK, zu den Hauptursachen für eine falsche Anwendung des Vergaberechts u.a. „Vorstudie des Marktes“, „Schätzung des Auftragswerts“, „Unangemessene Auswahlkriterien“, „Diskriminierende technische Anforderungen“, „Verfahren ohne Veröffentlichung“ sowie „Unangemessene Anwendung spezifischer Verfahren“. Das BMWK stellt aber deutlich klar, dass falsche Anwendungen kein strukturelles oder durchgehendes Problem seien. Hauptursachen für eine falsche Anwendung sind fehlende Rechtskenntnis oder Unsicherheit damit, wie Rechtsnormen anzuwenden sind.
Die Berichte finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission
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