Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetzes (DADG) am 30. Mai 2026 verfügt Deutschland nun über den nationalen Rechtsrahmen zur Durchsetzung des EU Data Act. Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gewinnt der Data Act zunehmend an Bedeutung. Die neuen Regelungen sollen den Zugang zu industriellen Daten erleichtern, Datenportabilität fördern und Lock-in-Effekte bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten reduzieren. Gleichzeitig werden Hersteller vernetzter Produkte verpflichtet, Nutzern einen besseren Zugang zu den durch ihre Produkte erzeugten Daten zu ermöglichen.
Das DADG schafft die erforderlichen nationalen Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen. Zentrale Aufsichts- und Durchsetzungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie erhält umfassende Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Data Act sowie zur Bearbeitung von Beschwerden und zur Verhängung von Maßnahmen bei Verstößen.
Mit dem Inkrafttreten des DADG sind nun auch die nationalen Sanktions- und Vollzugsmechanismen etabliert. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Verträge, Datenzugangsprozesse und technischen Systeme den Anforderungen des Data Act entsprechen.
Die europäische Verordnung selbst ist bereits seit dem 12. September 2025 anwendbar und regelt insbesondere den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten.
Weitere Informationen hält die Bundesnetzagentur bereit.














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