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Der Dauerbrenner in der Förderung sind Widerrufe und Rückforderungen nach §§ 49 Abs. 3 S. 1…
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An der Technischen Hochschule Wildau ist im Sachgebiet Haushalts- und Beschaffungswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle…
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Es leuchtet ohne weiteres ein, dass die berufliche Qualifikation und Erfahrung der ausführenden Personen entscheidend für die Qualität einer Dienstleistung sein können. Dennoch haben Rechtsprechung und Vergabepraxis unter dem Schlagwort „kein Mehr an Eignung“ oft Ansätze unterbunden, diese Aspekte als Zuschlagskriterien zu akzeptieren. Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass jedenfalls bei Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter die berufliche Qualifikation und Erfahrung der konkret für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter als Merkmale der „Qualität“ eines Angebots bewertet werden dürfen.
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Neun Monate nach der gesetzlichen Frist hat der Berliner Senat seinen ersten Vergabebericht vorgelegt. Er soll die Wirkung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen untersuchen. Der Bericht vemeide aktuelle Zahlen und sei widersprüchlich, so das Berliner FAIRgabe-Bündnis.
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Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Kassenstatistik zu den kommunalen Finanzen belegt nach Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen weiterhin unter erheblichen finanziellen Druck stehen. In NRW lag dabei das Investitionsniveau um mehr als 100 Euro je Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt.
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Die Deutsche Bahn AG plant nicht, das Dach am Berliner Hauptbahnhof zu verlängern, dass 1. Klasse Reisenden regelmäßig nasse Füße beschert, denn es ist zu kurz.
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Referenzabfrage und -Bewertung stellen gerade bei Dienstleistungen einen maßgeblichen Punkt des Vergabeverfahrens dar. Die Frage, inwieweit die Anforderungen an die vom Bieter zu erbringenden Eignungsnachweise über einen in der Vergabebekanntmachung enthaltenen Link aufgestellt werden können, wird seit einiger Zeit diskutiert.
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Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) muss ab sofort dem Haushaltsausschuss alle neuen Verträge und Aufträge im Zusammenhang mit der Beschaffung, Wartung und Reparatur von Gewehren des Typs G36 in sämtlichen Ausführungen vorlegen.
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Neben einem Glossar und anschaulichen Grafiken sind wichtige Aspekte benannt, die in einem etwaigen Ausschreibungssystem für Windenergie an Land zu beachten sind.
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Für ein internationales Industrieunternehmen sucht HAYS einen Volljuristen (m/w). Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Der rheinland-pläzische Ministerrat befasste sich mit dem Bericht zur Evaluierung des Landestariftreuegesetzes (LTTG), den Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler vorstellte. „Die Evaluation hat ergeben, dass das LTTG in Rheinland-Pfalz überwiegend in der Praxis angekommen ist.”
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Für weiteres Wachstum sucht die Kanzlei BBG und Partner einen Rechtsanwalt (m/w) im Vergaberecht, Rechtsanwalt (m/w) im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Räumt das Gesetz einem Auftraggeber ein Ermessen ein, ob er fehlende Erklärungen und Nachweise nachfordert, so muss er von diesem Ermessen in jedem Einzelfall Gebrauch machen. Der Auftraggeber darf sich aus dieser Prüfung nicht dadurch entlassen (oder „entlasten“), indem er in die Vergabeunterlagen hineinschreibt, dass er fehlende Erklärungen von vornherein nicht nachfordert und dass ein Fehlen zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
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Behörden können Desktop Computer künftig noch einfacher ausschreiben und einkaufen. Der Digitalverband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu einen aktualisierten Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Desktop PC“ veröffentlicht.
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Am 7.5.2015, 17.00 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. nimmt Stellung zur Umsetzung des EU-Vergabepakets in deutsches Recht. In seiner Stellungnahme kommentiert und bewertet er die Eckpunkte des Bundeskabinetts vom 7.1.2015. Die Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Zur Erinnerung: Die AutorInnen unserer fünf meistgelesenen Beiträge im neuen Jahr werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 2. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick 1. Deutscher Vergabetag 2014). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit rund 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
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Der öffentliche Auftraggeber kann den Primärrechtsschutz nicht dadurch aushebeln, in dem er durch eigene Verfahrensfehler faktische Sachverhalte herbeiführt, die ihn bei isolierter Sicht zur Inanspruchnahme anderer Vergabearten im Ausnahmefall berechtigen würden. Relevant ist hierbei die objektive Rechtslage und das schutzwürdige Interesse der nicht informierten Konkurrenten.