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Berlin: Änderung des BerlAVG angenommen, Widerspruch aus der Wirtschaft erfolglos

Berlin_IconAm Donnerstag, den 02.04.2020, hat das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angenommen. Ein zuvor kurzfristig erhobener Widerspruch von Berliner Wirtschaftsverbänden blieb erfolglos.

In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Baukammer Berlin, Bauindustrieverband Ost, Fachgemeinschaft Bau, Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V., IHK Berlin, Kompetenzteam Mittelstand, SIBB e.V. – Verband der Digitalwirtschaft Berlin, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verband der freien Berufe in Berlin e.V. die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, von der für den 02.04. geplanten Verabschiedung des Vergabegesetzes abzusehen.

Mitten in der größten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten sei dies das völlig falsche Signal. Weiter geht aus der gemeinsamen Erklärung hervor:

„Die Berliner Wirtschaft ist schwer getroffen von der Corona-Krise. Ein Drittel der Unternehmen befürchtet die Insolvenz, in jedem zweiten Unternehmen drohen Arbeitsplätze wegzufallen. In dieser Krise brauchen die Unternehmen jede denkbare Unterstützung. Dazu gehört auch die unbürokratische und schnelle Vergabe von öffentlichen Aufträgen. So wie zu Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise kann die öffentliche Hand durch eine Vereinfachung der Vergaberegeln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt. Mit dem aktuellen Entwurf des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wird das Gegenteil erreicht.“

Gerade angesichts der Tatsache, dass die Berliner Unternehmen im bundesweiten Vergleich erheblich schwerer vom wirtschaftlichen Stillstand betroffen seien, sei umso wichtiger, neben den kurzfristigen Zuschüssen und Liquiditätshilfen auch den Fokus auf Investitionen durch die öffentliche Hand zu legen.

Die Berliner Wirtschaft appellierte deshalb an die Abgeordneten, auf die Verabschiedung des Vergabegesetzes zu verzichten und stattdessen ein konjunkturförderndes Sofortpaket Vergabe auf den Weg zu bringen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Pakets sollten sein:

  • Erhöhung der Schwellenwerte für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro
  • Aussetzung der geplanten Erhöhung des Mindestlohnes bis Jahresende
  • Reduzierung der Vergabekriterien allein auf die zur Auftragserfüllung notwendigen Aspekte

Doch die Forderung blieb erfolglos.

Ausweislich des Beschlussprotokolls des Abgeordnetenhauses wurde die dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2020 Drucksache 18/2579 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2538 über das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in zweiter Lesung gemäß Beschlussempfehlung angenommen.

Gemäß Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BErliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden.

Quelle: IHK Berlin, Abgeordnetenhaus Berlin

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