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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 09/10/2020 Nr. 45158

E-Akte Bund beim eGovernment-Wettbewerb

Die E-Akte Bund hat, als eine der Maßnahmen der Dienstekonsolidierung aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, am 19. eGovernment-Wettbewerb in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Bund, Ländern und Kommunen 2020“ teilgenommen und den dritten Platz erreicht.

Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik Dr. Markus Richter: „Die flächendeckende Einführung der E-Akte in den Behörden ist ein zentraler Pfeiler bei der Digitalisierung der Verwaltung. Mit ihr wird es möglich, Aktenvorgänge künftig rein elektronisch zu verwalten. Das spart jede Menge Papier und ist Kern einer modernen, zukunftsfähigen Verwaltung.“

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für besondere Aufgaben, Prof. Dr. Helge Braun, findet der Wettbewerb jährlich in sieben Kategorien statt und zeichnet Projekte und Behörden im Bereich eGovernment aus. In der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Bund, Ländern und Kommunen 2020“ werden Projekte in Bund, Ländern und Kommunen prämiert, die die Potenziale neuer digitaler Entwicklungen effektiv nutzen und Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Verwaltung einen deutlichen Mehrwert bieten.

Ziel der Maßnahme E-Akte Bund ist die flächendeckende Bereitstellung einer elektronischen Akte mit dokumentenbasiertem Workflow für die Bundesverwaltung. Damit wird ein Querschnittsdienst für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung angeboten. In Anbetracht der Heterogenität der Bundesverwaltung ist dies ein komplexes Vorhaben, das in vielen Bereichen Pionierarbeit leistet. Im Endausbau werden mehr als 180 Behörden mit über 150.000 Nutzerinnen und Nutzern an die E-Akte Bund angeschlossen sein. Die Einführung der E-Akte Bund bildet somit das Kernelement des E-Government-Gesetzes (EGovG) und nimmt bei der Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen eine entscheidende Rolle ein. Sie ermöglicht, dass jede Behörde ihre Geschäftsprozesse gesetzes- und regelkonform digitalisieren kann.

Quelle: BMI

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