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„Berichte über unzulässige Auftragsvergabe“ thematisiert

„Berichte über unzulässige Auftragsvergabe in der Abteilung Digitale Verwaltung im Bundesinnenministerium“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11681). Wie die Fraktion darin schreibt, steht der Leiter der Abteilung nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ in Zusammenhang mit Auftragsvergaben seiner Abteilung an einen externen Berater im Verdacht der Vetternwirtschaft. Er solle demnach einem früheren Berater der Firma McKinsey nahestehen beziehungsweise nahegestanden haben, der im BMI an Digitalisierungsprojekten gearbeitet habe. „Die interne Revision des BMI prüfe den Sachverhalt und insbesondere die Frage, ob die persönliche Beziehung zwischen dem Abteilungsleiter und dem externen Berater bei millionenschweren Auftragsvergaben an McKinsey eine Rolle spielte“, heißt es in der Vorlage weiter.

Wissen will die Fraktion, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Beratungs- und Unterstützungsleistungen extern vergeben werden können, und welche Stelle im BMI die Fachaufsicht über den Einkauf von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausübt. Auch erkundigt sie sich danach, welche hausinternen Anweisungen für derartige externe Vergaben es im Bundesinnenministerium gibt. Ferner fragt sie unter anderem, ob der Abteilungsleiter gegen die genannten Voraussetzungen sowie gegen die hausinternen Anweisungen des BMI verstoßen hat.

Quelle: Bundestag

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