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Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, dass Auftraggeber auch bei Dringlichkeitsvergaben so viel Wettbewerb wie möglich schaffen. Der Rechtsprechung…
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sucht (Junior-) Einkäufer/innen / (Junior-) Vertragsmanager/innen in der internationalen Zusammenarbeit.…
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Das Projekt „Elektronische Rechnungsbearbeitung“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weist erhebliche Defizite auf. Das Projekt kostete mit 3,2 Mio. Euro dreimal so viel wie geplant und verzögerte sich um mindestens drei Jahre. – Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seinem Ergänzungsband im April 2021. Weiter führt er aus:
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Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Zu diesem Zweck sei im Februar 2020 eine Koordinierungsstelle „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ im Bundesumweltministerium eingerichtet worden,
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Early Contractor Involvement, Mehrparteienverträge, Allianzverträge und EU-Vergaberecht – Projektabwicklungsmodelle die auf vertraglicher Basis nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg aller Projektbeteiligten führen, wenn das Projekt insgesamt optimal im Hinblick auf Termine und Kosten abgewickelt wird. Information & Anmeldung
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Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Erweiterung des Teams Öffentlicher Sektor und Vergabe in Hamburg eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (w/m/d) für die Beratung öffentlicher Infrastrukturprojekte. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Bundesverwaltung lässt bei fast jeder zweiten finanzwirksamen Entscheidung Nachhaltigkeitsaspekte außer Acht – Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seinem Ergänzungsband im April 2021. Weiter führt er aus:
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Das Bundesfinanzministerium hat im vierten Quartal 2020 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 847 Millionen Euro bewilligt. Im selben Zeitraum stimmte das Ministerium zudem der Ausbringung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 607 Millionen Euro zu. Dazu kamen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung sowohl die Schätzmenge und/oder den Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren anzugeben haben und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (zur Thematik siehe: Vergabeblog.de vom 07/02/2020, Nr. 43245). Eine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie in Kürze auf Vergabeblog.
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Das Problem ist so alt wie die öffentliche Auftragsvergabe selbst: Wie können Staaten einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährleisten? Wie können wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Bietern verhindert oder zumindest entdeckt werden? Durch die am 18. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte „Bekanntmachung
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“Die BAUINDUSTRIE hat der Corona-Krise weitestgehend getrotzt. Der Bau war und ist eine Schlüsselbranche und Konjunkturlokomotive“, sagt Peter Hübner, Präsident der BAUINDUSTRIE, zur aktuellen Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Branche.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-/Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Online-Seminaren vermittelt und diskutiert. Finden Sie einen Überblick über den aktuelle Rechtsstand und praktische Methoden und Zuschlagsformeln zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots in „Rechtliche und praktische Aspekte der Wertung“.
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Das Beschaffungsamt des BMI plant für die nahe Zukunft die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit dem Titel „Beratungen zu IT-Sicherheitskonzepten“ für Bedarfsträger der gesamten Bundesverwaltung.
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Sich mit fremden Federn zu schmücken, ist nicht neu. Das dachte sich wohl auch der Kölner Fortbildungsanbieter Reguvis Fachmedien GmbH, die ehemalige Fachinformationssparte des Bundesanzeiger Verlages, die 2019 als eigenständiges Tochterunternehmen der DuMont Business Information ausgegründet wurde. Dort bedient man sich in Seminar-Anzeigen ganz ungeniert unseres Firmennamens „Deutsches Vergabenetzwerk“ und suggeriert damit, es handele sich um ein Angebot des DVNW. „Et hätt noch immer jot jejange, denkt man sich in Köln wohl“, so der Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), Marco Junk. „Das geht dann aber doch zu weit, auch wenn wir das gerne als Lob verstehen wollen“.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den behaupteten Verstoß nicht zunächst gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Das OLG Karlsruhe entschied nun überraschend: Das gilt nicht, wenn die Geltendmachung seiner Rechte gefährdet ist. Dann darf der Bieter zunächst den Nachprüfungsantrag stellen, wenn die Rüge kurz darauf folgt.