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Unternehmen können einen Unterlassungsanspruch gegen rechtswidrige Vergabesperren auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vor den Zivilgerichten durchsetzen. Eine…
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Die teamwerk AG sucht eine/n Jurist/in (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der unbefristeten Stelle und den Bewerbungsmodalitäten…
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Rund 640 Seiten stark ist die aktuelle „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) 2018“. Als umfassende Handlungshilfe für die IT-Beschaffung, sollte man sie in jeden Fall kennen und anwenden können. Unser Seminar führt in die Systematik der UfAB ein und vermittelt anhand praxisnaher Beispielfälle das notwendige Wissen für die Praxis, um optimale Ergebnisse in der IT-Beschaffung erzielen zu können. Informationen & Anmeldung
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Die Aufhebung einer Ausschreibung setzt keinen in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannten Aufhebungsgrund voraus. Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt.
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Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Hans-Peter Müller.
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Zuschlagskriterien die den Markt zum Vorteil von vielen Bietern öffnen, jedoch zum Nachteil eines ehemaligen Monopolisten, sind nicht diskriminierend, sondern dienen dem vergaberechtlichen Ziel des grötßmöglichen Wettbewerbs.
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Die Stadt Düren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den zentralen Vergabe-Dienst (ZVD) für das Bauverwaltungsamt eine Juristin / einen Juristen (m/w/d) in Teilzeit (0,5 Stelle) befristet für zwei Jahre. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Bei der Rückforderung von EU-Beihilfen, z.B. im Zusammenhang mit EFRE-Fördermitteln, wegen Auflagen- und Vergabeverstößen ist von einem gesteigerten öffentlichen Rücknahmeinteresse auszugehen. Vertrauensgesichtspunkte, Rückforderungsfristen und das der Behörde grundsätzlich eingeräumte Rücknahme- bzw. Widerrufsermessen treten praktisch vollständig zurück. Eines vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handelns des Zuwendungsempfängers bedarf es für die Annahme eines schweren Vergabeverstoßes nicht. Die Darlegung konkreter Ausnahmegründe, die einen Verzicht auf einen Vergabewettbewerb im Einzelfall rechtfertigen können, ist der Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation geschuldet und obliegt dem Zuwendungsempfänger.
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Ungenauigkeiten in der Angebotserstellung kommen Bietern häufig teuer zu stehen. Dürfen fehlende Hersteller- und Fabrikatsangaben nachgefordert werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.