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Am gestrigen Tage wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit…
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Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll-…
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Sogar eine bewusste Vergabe nach GWB-Vergaberecht kann unter die Bereichsausnahme fallen, wenn der Auftraggeber das GWB-Vergaberecht nicht freiwillig, sondern aus Unsicherheit aufgrund aktuell unklarer Rechtslage wählt.
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Öffentliches Planen und Bauen in konjunkturellen Hochzeiten, jüngste Änderungen in der VOB/A, das mögliche Aufgehen dieser in einem einheitlichen „Bundesvergabegesetz“, das mögliche Ende der HOAI als bindendes Preisrecht und vieles mehr. Das von der Agenda unseres 3. Bau-Vergabetags am 21. März 2019 in Berlin erfasste Themenfeld ist voll mit Interessantem und Wissenswertem. Seien Sie dabei! Zum Programm und zur Anmeldemöglichkeit gelangen Sie hier.
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Aus Sicht der IT muss es häufig ein bestimmtes Produkt oder ein bestimmter Hersteller sein. Doch wie lässt sich dies mit dem Grundsatz der Produktneutralität vergaberechtlich vereinbaren? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Elektrofahrräder sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Der neue UBA-Leitfaden gibt Hinweise für die öffentliche Ausschreibung von Elektrofahrrädern.
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Am 27.02.2019 findet die 36. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent Herrn Dr. Frank Roth, Rechtsanwalt bei der DLA Piper UK LLP in Köln, gewonnen werden.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber, dass Angebote mit elektronischer Signatur einzureichen sind, müssen Angebote, die ohne entsprechende Signatur eingereicht wurden, vor dem Hintergrund des § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV i.V.m. § 53 Abs. 3 VgV zwingend ausgeschlossen werden. Die fehlende elektronische Signatur kann auch nicht nachgefordert werden.
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In der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Bundeskunsthalle die Position Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Beschaffung/Vergabe zu besetzen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Unter der Dokumentennummer COM(2019) 22 final veröffentlichte die EU Kommission ihr Reflexionspapier, in dem u.a. der öffentlichen Sektor anhalten wird, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt auf Nachhaltigkeit zu achten.
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Die Bundesregierung unterrichtet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2019 u.a. über vergaberechtliche Regelungen unter dem Titel „Rechtsetzung verbessern und Bürokratie abbauen“.
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Dieser Crashkurs zum Vergaberecht führt Sie aus Unternehmenssicht schrittweise durch das gesamte Vergabeverfahren. Frau Monika Prell und Herr Thomas Fischer vermitteln Ihnen die für die erfolgreiche Angebotserstellung erforderlichen Grundlagen. Lernen Sie, Vergabefehler rechtzeitig zu erkennen und Ihre Angebote unter Analyse der Wertungskriterien und geltenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) optimal zu erstellen. Informationen & Anmeldung
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Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen von hauptamtlichen Beisitzerinnen / hauptamtlichen Beisitzern in der Vergabekammer Rheinland, Dienstort Köln, zu besetzen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Vergabe öffentlicher Aufträge: Kommission fordert 15 Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen einzuhalten.
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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder verabschiedeten im Oktober 2018 die Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit. Darin geht es um einen Beitrag der Rechnungshöfe für das Gelingen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Deutschland.
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Schon mit Beteiligung des Bieters am Vergabeverfahren entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis, das wechselseitige Rechte und Pflichten auslöst. Die Verletzung dieser vorvertraglichen Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Das vorvertragliche Schuldverhältnis verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber zur Einhaltung des jeweils anwendbaren Vergaberechtsregimes. Vergaberechtswidriges Verhalten kann eine Schadensersatzpflicht des Ausschreibenden insbesondere gegenüber übergangenen Bietern hervorrufen. Aber auch Bieter unterliegen einer Pflichtenbindung. Das OLG Naumburg hatte darüber zu entscheiden, ob der unterlassene Hinweis des – letztlich beauftragten – Bieters auf einen Planungsmangel in den Ausschreibungsunterlagen eine Schadensersatzpflicht auslöst.