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Öffentliches Planen und Bauen in konjunkturellen Hochzeiten, jüngste Änderungen in der VOB/A, das mögliche Aufgehen dieser…
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Bei der kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße ist in der Abteilung Liegenschaften und Bauverwaltung im…
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Für das Landesprogramm Wirtschaft sucht die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vergabeprüferin oder einen Vergabeprüfer in Schleswig-Holstein. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Nein, die Rüstungsbeschaffung ist auch in diesem Jahr kein Schwerpunkt unseres Deutschen Vergabetages im Oktober. Gleichwohl wollen wir das Thema dort angesichts eines geplanten „Gesetzes zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“ (Beitrag im Vergabeblog) kritisch unter die Lupe nehmen. Wie man in Berlin hört, wird dieses, dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) von einschlägigeren Wirtschaftsberatern empfohlenes Gesetz, “wohl kommen” bzw. – je nach persönlichem Standpunkt – “nicht mehr aufzuhalten sein”
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Das Aushandeln und der Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung der beiden Maut-Schiedsverfahren ist ebenso wie die vorangegangene Führung der im Jahr 2004 beziehungsweise 2006 eingeleiteten Schiedsverfahren „Bestandteil der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung“.
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Zur Verstärkung des Teams der Geschäftsbereichsleitung Zentrale Dienste sucht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) schnellstmöglich eine/n Sachbearbeiter/in für Vergabe. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Ein Pachtvertrag über die Ausübung des Fischereirechts ist ein ausschreibungspflichtiger öffentlicher Auftrag. Die Annahme einer Dienstleistungskonzession bei der Verpachtung eines Fischereirechts scheitert daran, dass der Pächter im Ergebnis kein wirtschaftliches Risiko trägt.
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Bei Vergabeverfahren ist es gängiger Usus, dass die Firmen zum Nachweis der Eignung Referenzprojekte unter Angabe des Ansprechpartners nennen. Nun hat eine Firma die Nennung des Ansprechpartners aufgrund des angeblichen DSGVO-Verstoßes verweigert und lediglich den Namen des Auftraggebers genannt. Zu Recht? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.