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In dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren Rs. C-377/17 gegen die Bundesrepublik Deutschland hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute…
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An der Technischen Hochschule Wildau ist im Sachgebiet Haushalts- und Beschaffungswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle…
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Der Deutsche Städte- und Gemeindepunkt ein ein 10-Thesenpapier zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Dieses finden Sie hier. Die Umsetzung ist natürlich auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Hier gelangen Sie direkt zur Diskussion. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Bundesrechnungshof hat unnötige Ausgaben kritisiert. So habe z.B. das Bundesverteidigungsministerium seit dem Jahre 2002 mindestens 50 Millionen Euro für einen eigenen Fernsehsender ausgegeben, ohne den Bedarf für den Sender nachzuweisen.
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Alles fließt – besser lassen sich die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts nicht beschreiben. Und was mit Blick auf die neuen EU-Richtlinien für das große Ganze gilt, trifft natürlich auch für den kleineren Bereich der Zuschlagskriterien zu. Damit unseren Lesern mit dieser Beitragsreihe auch weiterhin ein praxisorientierter Leitfaden zur Seite steht, hat unser Autor RA Dr Christian-David Wagner die Serie überarbeitet und um die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex ergänzt.
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…mit diesen nüchternen Worten lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) zur Vorstellung und Diskussion des Entwurfs für Mitte Mai ein. Dieser ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt. Man darf gespannt sein, wie es dort weitergeht. Sie finden den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Ökologische und soziale Aspekte gewinnen in Beschaffungsvorgängen an Bedeutung. Das ist die mehrheitliche Auskunft der Kommunen und öffentlichen Unternehmen im Rahmen der zweiten Befragung des Institutes für den öffentlichen Sektor e.V.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) beschlossen.
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Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich das europäische Primärrecht beachten. Dies gilt aber nur, sofern ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag besteht. Zu beachten sind dann die Grundregeln des AEUV, insbesondere die Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz.
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Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30.3.2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit.
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Der Bund übt als Aktionär der ÖPP Deutschland AG, die Beratungsleistungen zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften anbietet, keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens aus.
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Bei der Versagung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer ist die abfallrechtliche Wettbewerbssituation hinreichend zu berücksichtigen.
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Das Auswärtige Amt setzt nach eigener Darstellung quelloffene Software auch weiterhin ein, „wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Von einer „Abkehr von freier Software“ könne keine Rede sein, so die Antwort der Bundesregierung (18/4473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4127). (Grafik: Netscape Navigator, der jedenfalls Anfang der 2000er Jahre in den Deutschen Botschaften genutzt wurde)
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Es leuchtet ohne weiteres ein, dass die berufliche Qualifikation und Erfahrung der ausführenden Personen entscheidend für die Qualität einer Dienstleistung sein können. Dennoch haben Rechtsprechung und Vergabepraxis unter dem Schlagwort „kein Mehr an Eignung“ oft Ansätze unterbunden, diese Aspekte als Zuschlagskriterien zu akzeptieren. Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass jedenfalls bei Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter die berufliche Qualifikation und Erfahrung der konkret für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter als Merkmale der „Qualität“ eines Angebots bewertet werden dürfen.
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Neun Monate nach der gesetzlichen Frist hat der Berliner Senat seinen ersten Vergabebericht vorgelegt. Er soll die Wirkung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen untersuchen. Der Bericht vemeide aktuelle Zahlen und sei widersprüchlich, so das Berliner FAIRgabe-Bündnis.
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Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Kassenstatistik zu den kommunalen Finanzen belegt nach Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen weiterhin unter erheblichen finanziellen Druck stehen. In NRW lag dabei das Investitionsniveau um mehr als 100 Euro je Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt.
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Die Deutsche Bahn AG plant nicht, das Dach am Berliner Hauptbahnhof zu verlängern, dass 1. Klasse Reisenden regelmäßig nasse Füße beschert, denn es ist zu kurz.