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Seit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Vergaberechts am 18. April 2016 bewegt die Vergabepraxis die Frage,…
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – BASE sucht für den Standort Berlin ab…
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Das Recht des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsgegenstand selbst zu bestimmen, und das vergaberechtliche Gebot, im Interesse eines möglichst großen Wettbewerbs produktneutral auszuschreiben, stehen häufig im Widerstreit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss die rechtlichen Grenzen zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers einerseits und dem Wettbewerbsgrundsatz des Vergaberechts andererseits thematisiert und die Möglichkeiten einer produktspezifischen Ausschreibung aufgezeigt.
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Das Vergaberecht unterliegt einem ständigen Wandel durch nationales und Europäisches Recht. Nach der “großen” Vergaberechtsreform 2016 folgte in diesem Jahr die Reform des Unterschwellenbereichs mit Inkrafttreten der UVgO. Sowohl für Einkäufer und Bieter als auch für Sachbearbeiter und Entscheider in den Vergabestellen ist es daher unerlässlich, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen.
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Im Rahmen einer im Bundesumweltministerium in Berlin stattgefunden Preisverleihung zum „Papieratlas 2017“ hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die recyclingpapierfreundlichsten Städte Deutschlands ausgezeichnet.
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Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) ist seit Juli 2017 zuständig für die Aufgaben der Prüfbehörde nach § 14 Abs. 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).
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Offiziell ist das Aus für LiMux noch gar nicht besiegelt, aber die Homepage dazu findet sich schon jetzt nicht mehr auf dem Webangebot der Münchener Verwaltung, wie der Branchendienst heise online berichtet. Anfang des Jahres hatte die rot-schwarze Regierungskoalition im Münchener Rathaus die Remigration auf „marktübliche Standardprodukte“ beschlossen (s. Vergabeblog.de vom 15/02/2017, Nr. 29312).
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Nach dem Willen der neuen Landesregierung in NRW soll das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen nochmals überarbeitet werden. Bereits im Januar 2017 war eine Neufassung des “TVgG NRW” beschlossen worden (siehe dazu Vergabeblog.de vom 01/02/2017, Nr. 29008).
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Ab November 2018 sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können. So sieht es die neue E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die am 6. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
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Die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH sucht eine vertriebsorientierte Persönlichkeit mit hoher IT Kompetenz und vergaberechtlichem Knowhow als Leiter/ in des Ausschreibungsdienstes.
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Fraglich ist, ob innerhalb eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Abgabe mehrerer Hauptangebote vom Auftraggeber zugelassen werden muss. Die VK Bund verneint dies in einer Entscheidung eines etwas ungewöhnlichen Falles.
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Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., eine Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen IHKs und der bayerischen Handwerkskammern, sucht zum 1. Oktober 2017 eine Projektleiterin / einen Projektleiter für Öffentliche Aufträge.
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Die atene KOM GmbH, ein europäisch agierendes Unternehmen mit Sitzen in Berlin, Brüssel sowie mit weiteren Standorten in Deutschland, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter für Angebotserstellung/Vergaberecht (Bieterseite) für den Standort Berlin.
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Am 25.10.2017 findet die 11. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Es wird u.a. zu Fragen der Beschaffung der Leitstellentechnik und rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Ausschreibungen referiert. Außerdem erhalten Sie Gelegenheit, den Disponenten der Leitstelle bei der Koordination von Rettungsdiensteinsätzen und Krankentransporten sowie Feuerwehreinsätzen im Landkreis über die Schulter zu schauen.
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Die Nachforderung von Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen stellt die Vergabepraxis häufig vor schwierige Rechtsfragen. Auf der einen Seite erhöht die Möglichkeit der Nachforderung die Flexibilität öffentlicher Auftraggeber, weil fehlende Unterlagen nicht mehr zwingend den sofortigen Angebotsausschluss bedeuten. Auf der anderen Seite geht mit dem Gewinn an Flexibilität einher, dass sich häufig nicht trennscharf abgrenzen lässt, ob eine Unterlage überhaupt nachforderungsfähig ist oder nicht. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof Feststellungen getroffen, die insbesondere für die Ausübung des Ermessens öffentlicher Auftraggeber, die Gleichbehandlung der Bieter und die Verfahrensdokumentation von Bedeutung sind.