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Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Donnerstag) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen unzureichender Einhaltung der…
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Bei der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz -Bundesbehörde- sind in der Abteilung Organisation/Haushalt und Finanzservice/Innerer Dienst…
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„Bundesverkehrsminister Dobrindt hält Wort und führt die Investitionswende im Verkehrsbereich konsequent fort.”
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Wir weisen auf das Rundschreiben “WiTechForsch II F Nr. 1/2016 zur Veröffentlichungspflicht bei der Vergabe staatlicher Beihilfen” der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung vom 12.8.2016 hin, zu finden als PDF hier.
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Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen aus streckenbezogenen Lkw-Maut 4,39 Milliarden Euro.
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Für das Bundeskanzleramt ist Recyclingpapier das Papier der Wahl: Bereits 95 Prozent des Gesamtverbrauchs an Büropapier trägt den Blauen Engel. Damit erfüllt das Bundeskanzleramt frühzeitig das Ziel aus dem aktuellen Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung, das diese Quote bis zum Jahr 2020 vorsieht.
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Am 12. Juli 2016 fand sich die Regionalgruppe Berlin/Brandenburg zu ihrer 20. Sitzung zusammen. In gewohnt „Berliner Art“ traf man sich in Berlin Mitte, um bei Kerzenschein, Speisen und Getränken in entspannter Atmosphäre die aktuellen Entwicklungen und Probleme des Vergaberechts zu diskutieren.
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR suchen für die Geschäftseinheit Zentraler Einkauf eine/n Gruppenleiter/in für den Bereich Bau, Instandhaltung und Energie. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Gestern Abend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen, d.h. aus der Feder des Ministeriums, Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.
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Das Textsystem des Standardleistungsbuches für das Bauweisen (STLB-Bau) wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2016-04 zur Anwendung zur Verfügung.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die so genannte Solidaritätsumlage bestätigt, mit der das Land die finanzstärkeren Städte und Gemeinden zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen heranzieht.