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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit seinem Vergabeblog hat es sich von Beginn an zum Ziel gesetzt,…
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Die Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB sucht für den Standort in Frankfurt ab sofort einen…
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Neben einem Glossar und anschaulichen Grafiken sind wichtige Aspekte benannt, die in einem etwaigen Ausschreibungssystem für Windenergie an Land zu beachten sind.
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Für ein internationales Industrieunternehmen sucht HAYS einen Volljuristen (m/w). Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Der rheinland-pläzische Ministerrat befasste sich mit dem Bericht zur Evaluierung des Landestariftreuegesetzes (LTTG), den Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler vorstellte. „Die Evaluation hat ergeben, dass das LTTG in Rheinland-Pfalz überwiegend in der Praxis angekommen ist.”
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Für weiteres Wachstum sucht die Kanzlei BBG und Partner einen Rechtsanwalt (m/w) im Vergaberecht, Rechtsanwalt (m/w) im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Räumt das Gesetz einem Auftraggeber ein Ermessen ein, ob er fehlende Erklärungen und Nachweise nachfordert, so muss er von diesem Ermessen in jedem Einzelfall Gebrauch machen. Der Auftraggeber darf sich aus dieser Prüfung nicht dadurch entlassen (oder „entlasten“), indem er in die Vergabeunterlagen hineinschreibt, dass er fehlende Erklärungen von vornherein nicht nachfordert und dass ein Fehlen zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
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Behörden können Desktop Computer künftig noch einfacher ausschreiben und einkaufen. Der Digitalverband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu einen aktualisierten Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Desktop PC“ veröffentlicht.
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Am 7.5.2015, 17.00 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. nimmt Stellung zur Umsetzung des EU-Vergabepakets in deutsches Recht. In seiner Stellungnahme kommentiert und bewertet er die Eckpunkte des Bundeskabinetts vom 7.1.2015. Die Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Zur Erinnerung: Die AutorInnen unserer fünf meistgelesenen Beiträge im neuen Jahr werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 2. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick 1. Deutscher Vergabetag 2014). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit rund 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
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Der öffentliche Auftraggeber kann den Primärrechtsschutz nicht dadurch aushebeln, in dem er durch eigene Verfahrensfehler faktische Sachverhalte herbeiführt, die ihn bei isolierter Sicht zur Inanspruchnahme anderer Vergabearten im Ausnahmefall berechtigen würden. Relevant ist hierbei die objektive Rechtslage und das schutzwürdige Interesse der nicht informierten Konkurrenten.
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Für Berliner KMU stellte das Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bisher eine hohe Hürde dar sich zu beteiligen. Zu diesem Ergebnis kommt der erste Vergabebericht des Landes Berlins, den der Senat auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, beschlossen hat. Und kündigt Korrekturen an.