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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung…
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Die Stadt Frankfurt am Main sucht für das Sachgebiet »Zentraleinkauf« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d)…
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Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände HDB und ZDB grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters.“
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Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3563) vorgelegt.
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Kaum eine vergaberechtliche Thematik hat die Praxis insbesondere im Dienstleistungsbereich in den zurückliegenden Jahren stärker beschäftigt als der Grundsatz der Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das ist auch nicht verwunderlich, weil die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien die wichtigsten verfahrensleitenden Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers darstellen. Das OLG Karlsruhe hat nunmehr festgestellt, dass das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien allgemein bekannt ist und daher selbst ein relativ unerfahrener Bieter einen Verstoß spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist rügen muss.
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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn nach dem MiLoG ist auch für Vergabeverfahren von Bedeutung. Der erste Teil dieses Beitrags hat diesen Mindestlohn im Kontext der Bestimmungen des AEntG aus vergaberechtlicher Sicht vorgestellt. Von diesen arbeitsrechtlichen Regelungen zu unterscheiden sind die verschiedenen Landesgesetze, die darauf abzielen, speziell bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine bestimmte Mindestvergütung für Beschäftigte durchzusetzen.
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Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie den Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt.
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Öffentliche Ausschreibungen müssen transparent sein. Das seien sie aber nicht immer, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Am 17.02.2015, 18.30 Uhr findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Keine Personengleichheit bei Bewertung des Personals aus früheren Aufträgen nötig. Auftraggeber dürfen gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 und 3 VgV in der Fassung der 7. VgV-Novelle für bestimmte Dienstleistungen eignungsbezogene Aspekte als Wertungskriterien berücksichtigen, darunter die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals.
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Flickenteppich Tariftreue- und Vergabegesetze. Dankbarerweise hat die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern eine Übersicht über die bisherigen Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
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Für weiteres Wachstum sucht die Anwaltskanzlei BBG und Partner einen Rechtsanwalt (m/w) im Vergaberecht.
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Diese Frage ist Gegenstand einer regen Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Hier geht es direkt zur Diskussion. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 18.02.2015, 17.30 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.