Digitales Netzwerk
Login
-
Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und…
3 Minuten
-
Die Wismut GmbH sucht zur Besetzung einer Führungsposition in der Abteilung Beschaffung am Standort Chemnitz zum…
1 Minute
-
Der deutsche Mittelstand lässt sich bei internationalen Vergaben Geschäftsmöglichkeiten entgehen. Die Vereinten Nationen, internationale Hilfsorganisationen, die Weltbank, die NATO etc. beschaffen jährlich Leistungen im Milliardenbereich und nach vergaberechtlichen Regeln, die den deutschen Regeln ähnlich sind. Gleichwohl bewerben sich noch zu wenig deutsche Unternehmen.
-
In der neuen Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz heisst es unter 6.2.6 Zulassung von Nebenangeboten: „Nebenangebote sind grundsätzlich zuzulassen und können nur in begründeten Fällen ausgeschlossen werden.“ Kann das rechtens sein? Dies ist Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Zur Diskussion geht es hier.
-
Geklagt und in der letzten Instanz gewonnen? Dies ist ein Garant für Rechtsfrieden und auch europarechtlich nicht zu beanstanden. Aber keineswegs selbstverständlich. Ein Beispiel aus Italien zeigt, dass es auch anders laufen kann. Und vielleicht sogar auf Deutschland übertragen werden muss.
-
Das Baden-Württembergische Umweltministerium hat die „Landesstrategie Green IT 2020“ entwickelt. Sie enthält Maßnahmen und Empfehlungen, wie die IT-Nutzung und -Beschaffung der öffentlichen Verwaltung in den nächsten Jahren stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet werden können.
-
Häufig erteilen öffentliche Auftraggeber dem billigsten und nicht dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag. Gerade bei Erstellung der Leistungsbeschreibung und Wertung der Angebote unterlaufen Fehler oder bleiben Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt. Ein neuer Leitfaden soll hier Abhilfe schaffen.
-
Der in den vergangenen Wochen heiß diskutierte „No-Spy-Erlass“ des Bundesministeriums des Innern hat seine erste Feuerprobe nicht überstanden (zum Inhalt des No-Spy-Erlasses siehe Blogbeitrag vom 01.07.2014). Die Vergabekammer des Bundes hält die Abfrage einer Eigenerklärung, wonach ein Bewerber hinsichtlich vertraulicher Informationen keinen gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden unterliegt, für unzulässig. Das Problem der Datenweitergabe aufgrund ausländischer Gesetze, seit dem letzten Jahr u.a. am Beispiel des US-amerikanischen Partiot Acts diskutiert, lässt sich jedenfalls nicht mittels entsprechender Eignungsanforderungen lösen.
-
Die Kompetenzstelle zur Nachhaltigen Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des BMI hat ihr Informationsangebot zur Beschaffung einzelner Produktgruppen erweitert. Dieses finden sie hier. Die KNB ist auch Aussteller auf dem 1. Deutschen Vergabetag am 23.10.2014 in Berlin – dort können Sie sich persönlich vor Ort über das Angebot der KNB informieren.
-
Eine Nachforderung im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist nur für fehlende Erklärungen und Nachweise, nicht für mehrdeutige Angaben möglich.
-
Rheinland-Pfalz hat seine Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz” aktualisiert, insb. die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.
-
Auf der 85. Konferenz der JustizministerInnen am 25. und 26. Juni 2014 im Ostseebad Binz auf Rügen fassten diese folgenden Beschluss: