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Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine hauptamliche…
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Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB sucht für die Beratung anspruchsvoller Infrastruktur- und Vergabeprojekte im…
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Wenn Auftraggeber wegen zu niedriger Preise ausschließen, muss die Preisprüfung regelgerecht erfolgen. Vorher nicht bekanntgemachte Kriterien bergen Risiken. Reinigungsleistungen sind personalintensiv. Daher wird gerne an der Schraube Personalkosten gedreht. Dies geht bisweilen zu Lasten der Qualität.
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Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise zu erhöhen, können die Kartellbeteiligten für den dadurch entstandenen Schaden haftbar sein. In einem solchen Fall kann der Geschädigte auch dann Schadensersatz verlangen, wenn er keine vertraglichen Beziehungen zu den Kartellbeteiligten hat (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 – C – 557/12).
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Nach der Reform ist vor der Reform. Aber warum eigentlich? Die EU-Kommission hat eine Broschüre herausgegeben, in der sie ihre mit der Reform der EU-Vergaberichtlinien bezweckten Ziele erläutert. Abrufbar hier.
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Die Brandenburgische Landesregierung hat eine Evaluation des brandenburgischen Landesvergabegesetzes vorgelegt.
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Der Bund wird in diesem Jahr insgesamt 296,5 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen nach rund elfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung.
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Am 4. Juni 2014 fand die dritte Sitzung der DVNW Regionalgruppe Rhein-Main mit großer Resonanz in den Räumen der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt am Main statt. Unter der fachlichen Leitung und Moderation des Regionalgruppenvorsitzenden, Professor Heiko Höfler, Bird & Bird, nahmen über dreißig Entscheidungsträger von Auftraggebern sowie Rechtsberater teil.
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Ein Angebot, das von den vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsbedingungen abweicht, muss auch im VOF-Verhandlungsverfahren zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots gemäß § 97 Abs. 2 GWB von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Im Bundeshaushalt 2014 klafft noch eine Lücke von mehr als drei Milliarden Euro. Dies bestätigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Mittwoch Nachmittag bei den Beratungen des Etats 2014 des Bundesministeriums der Finanzen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. März 2014 (X ZB 18/13) zu der Frage Stellung genommen, wann ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt. Demnach kann ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten eines öffentlichen Auftraggebers (Auftraggeber) grundsätzlich nicht als Aufhebungsgrund herangezogen werden. Ansonsten hätte es der Auftraggeber in der Hand, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Dies gilt unabhängig von Fragen des Verschuldens.
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Erfolgreicher Antrittsbesuch: Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des Beschaffungsamtes (3. v.r,), stellte sich bei den Kollegen von der Bundesfinanzdirektion Südwest vor. Es ging es vor allem um die Frage, wie die Zusammenarbeit der beiden Beschaffungsstellen intensiviert werden kann.
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Wer schreibt, der bleibt – dass die Beiträge im Vergabeblog fachlich mit jeder Zeitschrift zum Vergaberecht mithalten können, wissen Sie schon lange. Aber: Viele unserer AutorInnen als auch LeserInnen vermissten eine Möglichkeit, die Beiträge ebenso einfach wie korrekt zu zitieren. Dies ist nun möglich: Jeder Beitrag erhält eine individuelle Beitragsnummer (dieser hier die Nr. 19211). Entsprechend finden Sie fortan – und rückwirkend für alle bisherigen Beiträge – einen Zitiervorschlag unter der Beitragsüberschrift. Mithilfe der Suchmaske am linken Bildschirmrand läßt sich dann jeder Beitrag in Sekunden auffinden.
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Die Berliner Morgenpost berichtet, dass sie am heutigen Dienstag nach eigenen Informationen herausgefunden habe, dass der Technik-Chef des sog. Sprint-Teams, das die Probleme mit der Bandschutzanlage lösen sollte, der Beschuldigte in einem Bestechungsskandal sei. Die Fluggesellschaft Berlin Brandenburg habe zuvor bekanntgegeben, dass ein leitender Angestellter, der für die Auftragsvergabe zuständig gewesen sei, von Auftragnehmern Vorteile gefordert habe.
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Die 1. Vergabekammer des Bundes (VK Bund) hat in ihrer Entscheidung vom 12. Dezember 2013, Az. VK 1 101/13, klargestellt, wann nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb in der Angebotsphase eine Rügepflicht der Bieter für erkennbare Vergaberechtsverstöße besteht und wann nicht. Die Entscheidung betrifft Verhandlungsverfahren, nichtoffene Verfahren und wettbewerbliche Dialoge. In diesen Verfahren gibt es für die Bieter in der Angebotsphase eine Pflicht zur vergaberechtlichen Rüge zunächst nur in Bezug auf solche Vergaberechtsverstöße, die der Bieter positiv erkannt hat. Wird eine solche Rüge unterlassen, führt das dazu, dass der Bieter jedenfalls wegen des erkannten Vergabefehlers kein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten kann (sog. Rügepräklusion).