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Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben…
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Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht aktuell nach einem Spezialisten (m/w/d) im Einkauf (Schwerpunkt Vertragsrecht und öffentliche Vergabe)…
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Die Bundesregierung soll eine Entlastung für Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro schon in diesem Jahr umsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/975). Die Etatisierung soll über die entsprechende Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II erfolgen.
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Vier Jahre ist es her, dass der EuGH festgestellt hat, dass eine „unverzügliche“ Rechtsmittelfrist europarechtswidrig ist, weil sie sich nicht eindeutig berechnen lässt. Die Rechtsprechung in Deutschland zeigte sich davon überwiegend unbeeindruckt. Nur vereinzelt kam die Frage auf, ob nicht dasselbe auch für die „unverzügliche“ Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB gelten muss, da deren genaue Dauer (von einem Tag bis zu zwei Wochen) seit je her die Nachprüfungsinstanzen beschäftigt. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland konnte nun vorläufig verhindert werden – durch das Versprechen, § 107 Abs. 3 GWB alsbald zu ändern und eine konkret berechenbare 10- bzw. 15-tägige Rügefrist einzuführen.
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In der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn fand Ende März eine Sitzung des Beirats des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Der Beirat besteht aus Vertretern der öffentlichen Hand, der Wissenschaft, der Wirtschaft und Rechtspflege, und nimmt stellvertretend für die mehreren Tausend Mitglieder Einfluss auf die weitere Entwicklung des Netzwerks.
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Nach europäischem Vorbild soll die Vergabe öffentlicher Fördermittel transparenter werden. Dies fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/980). Danach soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, ihre Förderleitlinien zu veröffentlichen. Die derzeitige Praxis der Vergabe öffentlicher Fördermittel sei „intransparent und durch Zivilgesellschaft und Parlamente daher kaum kontrollierbar.
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Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, fordert: Koalition muss ihren eigenen Vertrag ernst nehmen Stopp der Ausschreibungen bringt Straßenbauer in Bedrängnis Marode Brücken warten nicht, bis Politik Ernst der Lage begreift
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Bei Konzessionärsauswahl zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes sind vorrangig Kriterien zu berücksichtigen, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren. Ansonsten droht Nichtigkeit des Vertrages. Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG sind nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Regelung durch eine außerordentliche Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten geprägt. Gerade im Zuge der „Systementscheidung“ für oder gegen eine (Re-) Kommunalisierung stellen sich zahllose Einzelfragen, denen aufgrund der langen Laufzeit der Konzessionen von meist 20 Jahren eine enorme wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun erstmals Gelegenheit, in zwei Revisionsverfahren (Urteile vom 17.12.2013 – KZR 65/12 und KZR 66/12) den Rechtsrahmen für derartige Konzessionsvergaben zu konkretisieren und dabei wertvolle Hinweise zu geben, welche Zuschlagskriterien von den Kommunen im Hinblick auf die Ziele des § 1 EnWG bei der Wertung herangezogen werden dürfen.
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Ist die neue EU-Richtlinie so zu verstehen, dass nach Art. 53 die Vergabeunterlagen als freier Download bereitgestellt werden müssen? Eine interessante Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier.
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Die Allianz für eine nachhaltige Beschaffung hat in Ihrer letzten Sitzung die Weichen für die weitere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gestellt. Die Expertengruppen (EG) Elektromobilität, ÖPNV, Ressourceneffizienz, Standards und Statistik/Monitoring setzen in 2014 Ihre Arbeit fort. Auch das Thema nachhaltiges Bauen bleibt Teil der Arbeit der Allianz.
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Das Bundeskabinett hat heute, am 2. April, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Danach sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie eine Pauschale von 40 Euro zahlen.
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Wir freuen uns, mit dem “Deutschen Vergabeportal”, kurz DTVP, einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. DTVP ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Bundesanzeiger Verlags und der cosinex.
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Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern und Baden-Württemberg will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zwei Kleinen Anfragen (18/883 und 18/920) informieren. Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, wie viele und welche Eisenbahnbrücken in Bayern dringend sanierungsbedürftig sind, in welchem Zustand die nichtsanierungsbedürftigen Brücken in Bayern sind, ob sie den von der Deutschen Bahn AG bezifferten Sanierungsrückstand in Höhe von 30 Milliarden Euro für Baden-Württemberg realistisch hält und wie viele Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg „dringend“ sanierungsbedürftig sind. (Quelle: Bundestag)
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Viele Auftraggeber stehen der vollständig elektronischen Vergabe noch mit Vorbehalten gegenüber. Dennoch nutzen sie gern den oft schnelleren und einfacheren elektronischen Weg, um Vergabeunterlagen oder Bieterauskünfte zu versenden. Ähnlich wie bei der Übermittlung per Fax stellt sich dabei natürlich die Frage, wer im Zweifel den Zugang beweisen muss und welche Anforderungen gelten. Aufschlussreich ist hier eine aktuelle Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 , AZ.: VK 2-1/14)