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Das vergaberechtliche Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB gebietet es, dass der öffentliche Auftraggeber „die…
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Referent (m/w/d) Schwerpunkt IT-Einkauf in München gesucht
Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht für ihren Standort in München eine/n Referent/in (m/w/d) für den Einkauf mit dem…
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Sie werden es am veränderten Layout des Vergabeblogs bemerkt haben: Nun wächst zusammen, was zusammen gehört. 2007 ging der Vergabeblog online, damals noch als 1-Autoren-Blog. Inzwischen zählen 40 regelmäßige Autorinnen und Autoren dazu. 2010 erwuchs aus den über 16.000 monatlichen Lesern des Blogs – ein Vielfaches jedes anderen Mediums zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen – das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Und nun führen wir Beides zusammen.
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Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
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Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.
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Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen Bewachung, Sicherheit oder Reinigung oder die Vergabe sonstige Leistungen im Bereich Facility Management geht – Ortsbesichtigungen von Bewerbern oder Bietern stehen inzwischen auf der Tagesordnung vieler Vergabeverfahren. Ortsbesichtigungen bergen in mehrfacher Hinsicht vergaberechtliche Fehlerquellen. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb gut beraten, mit Vergabeverfahren befassten Mitarbeitern Hilfestellungen zur – vergaberechtskonformen – Durchführung von Vergabeverfahren zu geben. Eine instruktive und sehr hilfreiche Darstellung bietet in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rundschreiben Nr. 02/2013 („Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren“) der Freie Hansestadt Bremen. Konkret bestehen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit Ortsbesichtigungen folgende vergaberechtlichen Pflichten:
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Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem Medium überhaupt – mitgeteilt, werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben. Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedete, wurde dieser am vergangenen Samstag, den 14.12.2013, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 1.1.2014 gelten damit folgende neuen Schwellenwerte:
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Das Vergaberecht lauert überall! Schließen ein Gemeindeverband und ein bereits seit 12 Jahren für diesen tätiger Auftragnehmer einen Vergleich ab, um Streitigkeiten über vertragliche Rechte auszuräumen, kann dieser Vorgang dem Vergaberecht unterfallen. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auftragnehmer mit dem Vergleich mehr Rechte eingeräumt werden, als ihm nach dem Ursprungsvertrag zustanden. Dies hat der EuGH (Urteil vom 14.11.2013, C-221/12) nun auch für streitbeilegende Vergleiche entschieden.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen “Dienstleistungsrahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens” vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 239-414712).
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Am Mittwoch, den 15.01.2013, 17:30 Uhr, findet in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Bei kommunalen Auftragsvergaben in NRW unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) für die Kommunen die Vergabegrundsätze, die das Ministerium für Inneres und Kommunales bekannt gibt. Diese kommunalen Vergabegrundsätze wurden zuletzt durch den Runderlass vom 6.12.2012 festgelegt. Der Erlass ist nun um fünf Jahre verlängert worden.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/111) vorgelegt hat.
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Das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ (GRfW), auch bekannt als das „Hamburger Korruptionsregistergesetz“, wurde am 13.09.2013 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen und trat am 1.12.2013 in Kraft. Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine zentrale Informationsstelle (ZIS) eingerichtet, die gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führt und außerdem Vergabesperren im Sinne des Gesetzes aussprechen kann.
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Die Zahl der Städte mit sehr hoher Pro-Kopf-Verschuldung nahm zwischen 2010 und 2012 von 14 auf 21 zu. An der Spitze liegen Oberhausen, Offenbach, Ludwigshafen, Hagen und Saarbrücken. Im Osten sieht es hingegen deutlich besser aus, Dresden ist sogar schuldenfrei. Vollständiger Beitrag auf FAZ.net.