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Auftraggeber müssen Vergabeverfahren beginnen, auch wenn der Beschaffungsbedarf noch nicht feststeht, um ein Verhandlungsverfahren wegen Dringlichkeit…
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Referatsleitung (m/w/d) Vergabe in Berlin oder Salzgitter gesucht
Das Bundesamt für kerntechnische Ensorgungssicherheit (BfE) sucht für das Referat Z 6 „Vergabe einschl. Vertragsmanagement und…
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Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 muss die Bundeswehr mehr Geld für Personalwerbung ausgeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/89) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/32) hervor.
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Das Verhandlungsverfahren ist weitgehend formfrei. Vorgaben ergeben sich im Wesentlichen aus den vergaberechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Die in der Praxis wichtigen, konkreten Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten ergeben sich daher vorwiegend aus Einzelfallentscheidungen. Mehrfach stand dabei schon in unterschiedlicher Ausprägung die Frage im Raum, in welchem Umfang ein Auftraggeber nicht nur berechtigt , sondern sogar verpflichtet ist, zu verhandeln. Die Vergabekammer Sachsen begrenzt seine Pflichten in einer aktuellen Entscheidung in begrüßenswerter Weise (VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 – Az.: 1 /SVK/026)
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Die desolate Haushaltslage der Kommunen behindert die Umsetzung nachhaltiger Lösungen im ÖPNV. Das ergibt der Bericht der Allianz für nachhaltige Beschaffung für das Jahr 2013, der jetzt veröffentlicht wurde. Der Bericht erörtert aber auch Möglichkeiten des Umgangs mit dem Problem.
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Die Planung und Genehmigung öffentlich relevanter Industrie- oder Infrastrukturprojekte steht in Deutschland immer wieder vor erheblichen Akzeptanzproblemen. Die neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), die VDI 7000, unterstützt private und öffentliche Vorhabenträger dabei, das nötige Vertrauen aufzubauen und spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sie empfiehlt aus der Analyse erfolgreich durchgeführter Großprojekte heraus, im Vorfeld der gesetzlichen Genehmigungsverfahren mit Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen nach einer tragfähigen Antragsvariante zu suchen.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat den Zuschlag für die juristische, betriebswirtschaftliche und technische Unterstützung “aus einer Hand” zur Vorbereitung des HERKULES Folgeprojekts erhalten. Der Auftragswert des Beratungsauftrag beträgt vier Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer).
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Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2014 werden die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das gab der Hightech-Verband BITKOM heute auf der Messe „Moderner Staat“ bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) bekannt.
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Am 4.12.2013, 18 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, hat einen Auftrag mit zu o.g. Titel vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 231-400155). Ziel des Dienstleistungsauftrags für den Helpdesk ist die Ausführung von Unterstützungsarbeiten für die Umsetzung und Förderung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Der Zuschlag der Ausschreibung im Gesamtwert von rund 70.000 EUR ging an das ICLEI Europasekretariat in Freiburg.
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Ein Bieter kann in einem Vergabeverfahren zwei oder mehr Hauptangebote (ja, Hauptangebote!) einreichen. Das begründet ein großes Spekulationspotential. Gleichwohl gelten mehrere Hauptangebote schon seit Längerem als zulässig, wie das OLG München jetzt erneut bestätigt hat (Beschluss v. 29.10.2013 – Verg 11/13). Bei den Unternehmen und Vergabestellen ist das bisher allerdings kaum bekannt. Die Einzelfragen zur Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote kommen daher jetzt mit einiger Verzögerung in der Rechtsprechung an, die zu diesem Thema noch am Anfang steht. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten.
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Wie bereits angekündigt hat die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf vom Oktober zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet. Ab 1.1.2014 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte:
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„Die deutsche Bauindustrie wertet die Koalitionsvereinbarungen – trotz der sich abzeichnenden enormen Belastung der Rentenkassen durch Mütterrente und Frühverrentung mit 63 Jahren – im Kern als Bekenntnis zu mehr Investitionen und gegen neue steuerliche Belastungen für Bürger und Unternehmen“, so der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dr. Thomas Bauer. Es komme jetzt darauf an, dass dieser investitionsfreundlichen Grundausrichtung in den nächsten vier Jahren Taten folgen.
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Mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen zu Beginn dieses Jahres war absehbar, dass es als eines der zentralen Vorhaben der rot-grünen Landesregierung ein neues Landesvergabegesetz mit einem erweiterten Anwendungsbereich und einer starken Akzentsetzung auf Sozial- und Umweltbelange geben soll. Nunmehr steht fest, dass sich die Vergabelandschaft in Niedersachsen ab 2014 enorm verändern wird. Das neue Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31.10.2013 ist am 7.11.2013 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Die Anforderungen an die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber, aber auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen, werden dadurch deutlich steigen.
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Laut FAZ ist noch in dieser Nacht mit einer Einigung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu rechnen. Einen prominenten Platz hat das Vergaberecht darin nicht ergattern können, sicher zu Recht, denn es gibt dringenderen Handlungsbedarf. Gleichwohl haben es immerhin zwei Themen, Öffentliche-Private Partnerschaften (ÖPP) und die Tariftreue im Vergaberecht, hinein geschafft, letztere noch strittig, zu erkennen an den „[ ]“. Nachfolgend die Texte im Original mit Stand 24.11.2013.