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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine…
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Volljurist (m/w/d) mit Schwerpunkt Vergaberecht gesucht
Für den Ausbau der Zentralen Rechtsabteilung und der Zentralen Vergabestelle suchen die BG Kliniken – Klinikverbund…
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Seit Sommer 2010 arbeitete die Senatsverwaltung an Richtlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung in Berlin. Im Berliner Amtsblatt vom 02.11.2012 wurde nun die neue, rd. 120 Seiten umfassende, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verkündet. Grundlage der VwVBU ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
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Wie der Behörden Spiegel berichtet, will das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern seinen Teil zu einer besinnlichen Weihnachzeit beitragen: „Wir werden bei Ausschreibungen, deren Angebotsfristen in der Weihnachtszeit enden, die Frist zur Abgabe um zwei Wochen verlängern.”, wird Behördenleiter Klaus-Peter Tiedtke zitiert. Dies auch vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeiter des Beschaffungsamtes. Eine offizielle Bestätigung konnten wir hierfür noch nicht finden, werden diese aber nachliefern, sofern verfügbar.
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Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 insgesamt rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse gebracht. Die Finanzlage des Bundes sei auch weiterhin angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730) und verweist dabei auch auf die „immer noch bestehenden Vereinigungslasten“.
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Die sechs im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2010 Gesamteinnahmen von zusammen knapp 414 Millionen Euro verzeichnet und damit insgesamt gut 65 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Einnahmen setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, staatlichen Mitteln, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden zusammen. Nur Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verzeichneten keine Verluste.
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Das OLG Düsseldorf setzt sich auch in diesem Jahr dezidiert mit den Möglichkeiten und Freiheiten des öffentlichen Auftraggebers zur Definition des Beschaffungsgegenstandes auseinander und leuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen der Bestimmungsfreiheit einerseits und der Wettbewerbsöffnung andererseits weiter aus. Es knüpft dabei an seine Beschlüsse vom 09.09.2010, Verg 10/10, vom 17.02.2010, VII-Verg 42/09, vom 03.03.2010, VII-Verg 46/09 sowie zuletzt vom 27.06.2012, VII-Verg 7/12, an. Das OLG Naumburg schließt sich mit seinem Beschluss vom 20.09.2012, 2 Verg 4/12, dieser Rechtsprechung für einen bedeutsame Fallvariante an und lässt erkennen, dass das letzte Wort zu diesem Rechtskomplex noch nicht gesprochen, sondern dem Bundesgerichtshof vorbehalten sein dürfte.
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Langes Wochenende in Brüssel? Die EU-Kommission veranstaltet am Montag, dem 26. November, in Brüssel eine Konferenz zum EU-Rechtsrahmen für Nachprüfungsverfahren im öffentlichen Auftragswesen und dessen Anwendung in den Mitgliedstaaten. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen Betroffener mit der Anwendung des EU-Rechtsrahmens für Rechtsmittel, insbesondere mit Regelverstößen bei Ausschreibungsverfahren.
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Nachdem die Bundesregierung dazu bereits auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Stellung bezogen hatte (Vergabeblog vom 16.09.2012), bestätigt sie dies nun in ihrer Antwort (17/11098) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland (17/9623): Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Einführung einer Pkw-Maut.
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Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.
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Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M. Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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Der Bund soll im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss am heutigen frühen Freitag Morgen gegen 3 Uhr nach rund zwölfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2013 (17/10200) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP; die drei Oppositionsfraktionen der SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen die Gesamtausgaben nach dem zweiten Nachtragshaushalt 311,6 Milliarden Euro betragen.
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Im Oktober hat der Bundestag die 8. GWB-Novelle beschlossen (8. GWB-ÄndG), das Vergaberecht wird davon jedoch nur mittelbar betroffen: Gem. Art. 4 GWB-ÄndG (“Änderung anderer Rechtsvorschriften”) wird § 150a Gewerbeordnung (“Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber”) geändert.
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Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner im Juni 2010 eingeleiteten “Sektoruntersuchung Walzasphalt” vorgelegt. Der Bericht analysiert die Wettbewerbsprobleme, die mit den Verflechtungen zwischen den verschiedenen Anbietern von Walzasphalt – der mit über 90 % der wichtigste Straßenbelag in Deutschland – verbunden sind. Danach gibt es in Deutschland ein bundesweites, dichtes Netz von gegenseitigen Unternehmensbeteiligungen und gemeinschaftlich betriebenen Asphaltmischwerken. Das Bundeskartellamt kommt zu den Schluss dass „Veränderungen in den Unternehmensstrukturen erforderlich” sind und will “erforderlichenfalls zeitnah Verfahren zur Auflösung von kartellrechtswidrigen Gemeinschaftsunternehmen durchführen”.
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In der Vergabepraxis ist sie schon immer ein Thema, das Auftraggeber wie Bieter gleichermaßen kennen und beschäftigt: Die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten. War die Frage bislang eher von technischen bzw. fachlichen Aspekten und Erwägungen geprägt, mischen sich dazu jüngst erhebliche (vergabe)rechtliche Diskussionen. Gibt es für die Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten überhaupt eine Rechtsgrundlage? Erschöpft sich die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts bereits in der Beurteilung, ob die für Nebenangebote aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt sind? Was kann bzw. ist überhaupt der Inhalt einer etwaigen Gleichwertigkeitsprüfung?