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Auch Berufs- oder Datenschutzrecht zwingen öffentliche Auftraggeber nicht, bloß anonymisierte Referenzen abzufragen. Öffentliche Auftraggeber dürfen von…
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Vergabemanager*in im IT-Einkauf (m/w/div) in Berlin gesucht
Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht eine/n Vergabemanager*in im IT-Einkauf (m/w/div). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie…
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Mit zunehmenden Erwartungen an Verfahrensbeschleunigung, Verfahrenserleichterungen und Rationalisierung, bewegt sich die deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuletzt durch elektronische Postfächer, eAkten und Videoverhandlungen immer stärkerer in Richtung Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund stellen sich regelmäßig rechtliche Umsetzungsfragen. Können in der vergaberechtlichen Nachprüfung solche Erwägungen auch für die Arbeit der Vergabekammern angestellt werden, um bei hohen Arbeitsbelastungen schneller, einfacher und digitaler Entscheidungen treffen zu können?
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche unter anderem diskutiert: Neue EU-Schwellenwerte ab 2024? Haushaltssperre und Auswirkungen auf die Beschaffung Ausschluss von weiteren Verträgen (Miet- oder Pachtverträge) nach Auftragserteilung Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Öffentliche Einrichtungen, die ihre indirekte Beschaffung effizient überwachen, standardisieren und optimieren, können mit erheblichen Kosteneinsparungen rechnen. Nicht zuletzt, indem sie das sogenannte Maverick-Buying für Randbedarfe im indirekten Einkauf reduzieren. Hier bietet es sich an, gerade kleinvolumige Bedarfe zu prüfen, die im Rahmen von Direktaufträgen beschafft werden können. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Chancen, die sich Ihnen durch die Nutzung elektronischer Plattformen eröffnen und bekommen einen Vorgeschmack auf das für Sie kostenfreie Online-Seminar mit unserem Partner Unite.
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KI, Daten, Robotik: Für die Forschung in diesen und anderen digitalen Bereichen hat die EU-Kommission neue Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von über 290 Millionen Euro veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 19. März 2024.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Im Online-Seminar „Neue EU-Bekanntmachungsmuster“ erfahren Sie alles zu den aktuellen Änderungen rund um die eForms und welche Rolle der Datenservice öffentlicher Einkauf spielt.
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Vizeadmiral Stawitzki spricht mit Frau Hauptmann Janet Watson im Bundeswehrvideocast „Nachgefragt“ über die Zeitenwende in der Beschaffung: Was wurde erreicht und wo stellen sich Herausforderungen?
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Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat über den EU-Haushalt für 2024 erzielt haben. Zugleich betont die Kommission, dass auch eine rasche Einigung über die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dringend erforderlich ist.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin stellt neue Untetlagen bereit. Im Vergabeservice Berlin im Bereich Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen wurden Unterlagen eingestellt:
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Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten. Zunächst beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie noch einmal auf 12,82 Euro.
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Welchen Spielräume haben öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren, insbesondere bei der Festlegung der Lose? Im Online-Seminar bekommen Sie unter anderem einen Überblick über Rechtsgrundlagen, Gestaltungsvarianten und transparente Terminologie. Information & Anmeldung
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Die gemeinnützige ADAC Luftrettung hat die Ausschreibung der Freie und Hansestadt Hamburg zum Interimsbetrieb der Luftrettungsstation am BG Klinikum Hamburg gewonnen. Für die Zeit danach führt die zuständige Behörde für Inneres und Sport ein Hauptvergabeverfahren für einen dauerhaften mehrjährigen Betrieb des Rettungshubschraubers durch.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2024 erneut leicht steigen. Die ab Januar 2024 geltenden Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte:
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Ein Bewilligungsbescheid wird nicht dadurch rechtswidrig, dass sich die Verwaltungspraxis später ändert. Die Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheides über eine Fördermaßnahme ist an der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung maßgeblichen Verwaltungspraxis zu messen. Eine spätere Änderung dieser Verwaltungspraxis lässt die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides grundsätzlich unberührt. Das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht Gegenstand der Bestimmungen der §§ 23, 44 LHO-NW, sondern eine im Haushaltsrecht übliche Richtlinienbestimmung, mit der vorgenannten Bestimmungen für die Ermessenspraxis konkretisiert und handhabbar gemacht werden sollen.