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Das Bundeskabinett hat heute, am 2. April, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im…
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Leitung (m/w) der Zentralen Vergabestelle in Berlin-Neukölln gesucht
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung der Leitung der Zentralen Vergabestelle…
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Ein Gastbeitrag von Dr. Martin Ott Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08) entschieden, dass bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem sog. Submissionsmodell grundsätzlich das europäische Vergaberecht Anwendung finden muss. Der heutige Gastbeitrag von Dr. Martin Ott, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft, Stuttgart, erläutert die Entscheidung, ihre Konsequenzen für die Praxis und die noch offenen Fragen (Anmk. der Red.).
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Der mit 10.000 € dotierte Preis wurde bei der Jubiläumsveranstaltung der Badenweiler Gespräche an Herrn Dr. Johannes Mosters, Kanzlei BBG und Partner, überreicht. Der Preis wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Vergaberechts verliehen. Gegenstand der preisgekrönten Arbeit ist die Ethische Beschaffung, nämlich die Berücksichtigung von Sekundärzwecken im Zeitalter der Globalisierung.
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Wir freuen uns, dass das Team des Vergabeblog künftig durch Frau Dr. Valeska Pfarr, MLE, Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, verstärkt wird. Als auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwältin für das öffentliche Wirtschaftsrecht berät Sie im Schwerpunkt die öffentliche Hand als auch Unternehmen bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Mehr Informationen zu den Autoren des Vergabeblog finden Sie natürlich in unserem alphabetisch sortierten Autorenverzeichnis.
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Wer sich einmal – bildlich gesprochen – vor Augen führen möchte, wie sich der Bundeshaushalt zusammensetzt, dem sei OffenerHaushalt.de ans Herz gelegt. Sehr anschaulich wird die Mittelverteilung über die Einzelpläne und Kapitel bis hinunter zu den Titeln visualisiert sowie die Veränderung zum Vorjahr dargestellt. Vorschlag: Ein Schieberegler, mit dem jedermann seine Prioritäten setzen kann und eine statistische Auswertung dessen. Sofern repräsentativ, ließe sich – ebenso visualisiert – die im wahrsten Wortsinn Schnittmenge zwischen „Bundesbürgerhaushalt“ und Bundeshaushalt bilden. Zum Haushalt 2010 geht es hier.
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Der Behörden Spiegel Online hat eine Sonderseite zu den soeben zu Ende gegangenen, inzwischen fünfzehnten, Badenweiler Gesprächen des forum vergabe e.V. eingerichtet, zu finden hier. Sollten Sie sich fragen, wo eigentlich Badenweiler liegt, dann schauen Sie hier. Und falls Sie wissen wollen, warum man ausgerechnet nach Badenweiler geht, dann fragen Sie hier.
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Höchste Zeit für unseren vergabe(rechtlichen) Monatsrückblick September. Wie immer finden Sie nachfolgend die wichtigsten Themen und Meldungen des vergangenen Monats.
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(Anmk. der Redaktion:) Die Dienstleistungskonzession (DLK) unterfällt nicht den Vergaberichtlinien und somit nicht dem abgeleiteten nationalen Vergaberecht. Das bedeutet, dass etwa die Vergabenachprüfungsinstanzen unzuständig sind; der Primärrechtsschutz ist eingeschränkt. Die Kommission untersucht bereits seit geraumer Zeit, ob und inwieweit die DLK im Unionsrecht näher geregelt werden sollte. Ein entsprechendes Konsultationsverfahren lief bis zum 30.09.2010. Derzeit werden die zahlreichen Stellungnahmen, die der Kommission aus den Mitgliedstaaten vorliegen, ausgewertet. In nächster Zeit werden die Stellungnahmen auch im Internet veröffentlicht. Bereits jetzt ist klar, dass sich die Stimmen aus Deutschland nahezu einhellig gegen eine Regelung zur DLK aussprechen. Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner hat über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen promoviert und erschien uns deshalb als der Richtige, um Sie, liebe Leserinnen und Leser, in das Thema einzuführen und bezüglich des „Gesetzgebungsverfahrens“ auf europäischer Ebene auf dem Laufenden zu halten.
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Die Vergabestelle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat mit einem kommunalen Unternehmen im Jahr 1997 einen Abfallentsorgungsvertrag im Wege einer In-House-Vergabe auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Entsorgungsvertrag sieht eine automatische Verlängerungsoption vor. Das kommunale Entsorgungsunternehmen ist im Jahr 2003 teilprivatisiert worden. Nach der Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle (Landesverordnung) sind dem Entsorgungsunternehmen die Abfälle aus dem Entsorgungsvertrag zur Entsorgung in seiner Anlage zugewiesen worden. Die Vergabestelle beschloss unter Verzicht auf das Kündigungsrecht, den Entsorgungsvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen fortzuführen. Neben der Frage, ob der Verzicht auf eine Kündigungsoption einen ausschreibungsrelevanten Vorgang darstellt, war streitig, ob infolge der Zuweisung der Abfälle aufgrund Landesverordnung das Kartellvergaberecht keine Anwendung findet.
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“Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission” – ob das BMWi den Titel seiner heutigen Pressemitteilung wohl bewusst so zweideutig formuliert hat? Wie die Kommission mitteilt, will sie unter der Bezeichnung „Intelligente Rechtsetzung“ ihre bestehende Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ weiterführen. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.
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Mitte September hat sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromiss zur EU-Zahlungsverzugsrichtlinie geeinigt: Öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmer müssen künftig ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen, wenn keine Ausnahme greift. Damit hat sich am Ende die EU-Kommission mit ihrer geplanten Beschränkung dieser Vorgabe allein auf die öffentliche Hand nicht durchsetzen können. Dem widersetzte sich der Binnenmarktausschuss des Parlaments, da nach dessen Auffassung gerade KMU oft unter “Zahlungsverzug der Großindustrie” leiden. Allerdings: Die maximale Zahlungsfrist für öffentliche Auftraggeber liegt bei 60 Tagen. Der Verzugszins soll 8 Prozent betragen. Noch im Oktober will das EU-Parlament über den Kompromiss abstimmen. Es folgt dann die notwendige Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber.
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Wenn Eines in Sachen Kommission und öffentliches Auftragswesen in letzter Zeit auffiel, dann, dass man einen ganzen Blumenstrauß an Forschungsarbeiten dazu initiiert hat: Ob eine Befragung zu Konzessionen, eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens, ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens oder ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie sich aktuell der TED-Veröffentlichung Nr. 292562-2010 vom 2. Oktober entnehmen lässt, wurde nun der im November 2009 ausgeschriebene “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” (Az 2009/S 212-304463 vom 4.11.2009) von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben. Primäres Ziel: Herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben.
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Der Leitfaden ist in enger Zusammenarbeit mit Praktikern und unter Beteiligung unter anderem von Banken, Kommunen, Partnerschaften Deutschland AG und PartnerRegio entstanden. Ziel des Leitfadens ist es, das Verständnis in Bezug auf die Finanzierungskomponenten eines ÖPP-Modells zu intensivieren, und insbesondere öffentliche Projektträger bei der Realisierung von effizienten ÖPP-Projekten zu unterstützen. Den neuen Leitfaden „Finanzierungspraxis bei ÖPP“ können Sie hier kostenlos herunterladen.