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Die Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW sind keine Eignungsnachweise, sondern zusätzliche Bedingungen an die Auftragsausführung. Mit Beschluss vom…
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Vorsitz der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin gesucht
Das Land Berlin sucht eine Beamtin /einen Beamten bzw. eine Tarifbeschäftigte/ einen Tarifbeschäftigten für das Aufgabengebiet…
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Während sich die Riege der männlichen CDU-Spitzenpolitiker rar macht, beweist Friedrich Merz, dass man auch nach Ausscheiden aus dem “aktiven Dienst” noch gebraucht wird: Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Taunusanlage 6 in Frankfurt am Main (FMSA – http://www.soffin.de) hat Merz, inzwischen Rechtanwalt bei Mayer Brown LLP in Berlin, als “Veräußerungsbevollmächtigten für den Verkauf der WestLB” beauftragt. Das jedenfalls geht aus dem amtlichen TED-Dokument mit der Nummer 211941-2010 von heute, 20. Juli, hervor.
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Haben Sie es auch schon bemerkt? In der neuen VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?
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Drei von vier deutschen Unternehmen befürworten eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete öffentliche Beschaffung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung von Unternehmen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. Bislang allerdings, so die überwiegende Einschätzung von Teilnehmern einer DIHK-Fachkonferenz von Mitte Juni, ist die Nachfrage deutscher Behörden beispielsweise nach energiesparenden Lampen und Computern noch gering.
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Die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht. Deutsche Städte und Kommunen müssen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zukünftig europaweit ausschreiben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem gestern Abend veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-271/08).
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Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat ein “Kritikpapier zum GWB 2009” vorgelegt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 24.04.2009 wollte die Bundesregierung das Vergaberecht vereinfachen, modernisieren und praxisorientierter ausgestalten. Nach Auffassung des BDI ist das nicht in allen Bereichen gelungen. Er macht daher in seiner lesenswerten Broschüre Vorschläge für Korrekturen. Sie können das druckfrische Werk hier kostenlos herunterladen.
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Der aktuelle Gesetzesentwurf vom 29.06.2010 zur Reform der Arzneimittelversorgung („Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung“, AMNOG) überträgt den Zivilgerichten die vergaberechtliche Kontrolle über den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen auch in der zweiten Instanz. Strenge vergaberechtliche Regeln sollten daher schon im Vorfeld beachtet werden, das gilt insbesondere bei Verträgen über denselben Wirkstoff, die mit mehreren Herstellern geschlossen werden.
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Welche Möglichkeiten haben öffentliche Einkäufer, Aufträge nach ökologischen Kriterien zu vergeben? Diese und weitere Fragen klären Fachleute des Freiburger Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden in einem kürzlich erschienenen Schulungsskript. Es widmet sich unter anderem den rechtlichen Grundlagen der „grünen“ Beschaffung und führt auch in die Berechnung von Lebenszykluskosten ein. Das vom Umweltbundesamt herausgegebene, knapp 160 Seiten starke Schulungsskript finden Sie als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier.
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Serie Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren – Teil 2: Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
In Teil 1 der Beitragsreihe wurde bereits dargestellt, dass der Auswahl der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung zukommt. Mit Gesichtspunkten wie Preis, Qualität, technischer Wert usw. kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Eigenschaften der angebotenen Leistung bewerten und somit sicherstellen, dass er eine seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält. Hiervon zwingend zu unterscheiden ist die nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A 2009 bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A 2009 erforderliche Prüfung der Eignung der Unternehmen. Eignungsprüfung einerseits und Wirtschaftlichkeitsprüfung andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar.
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Insgeamt 18 Anbieter von Open Source Lösungen haben vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz ein Niederlage erlitten (Öffentliche Beratung v. 6.7.2010, B-3402/2009). Sie wollten den Vergabeentscheid des Bundesamts für Bauten und Logistik anfechten, das 2009 einen Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken ohne vorherige öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatte.
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Ab und an sollte man einmal innehalten und schauen, wo man steht. Auch um zu erkennen, ob der eingeschlagene Weg der richtige war. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die eindrucksvolle Einwicklung der täglichen Leserzahl, die den Vergabeblog in den vergangenen zwei Jahren zum führenden Informationsmedium im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens gemacht hat. Die Idee dahinter war und ist, das extrem fachliche und daher regelmäßig schwer verständliche Thema über den Kreis der Vergabejuristen hinaus zu öffnen und all jenen zugänglich zu machen, die es täglich betrifft. Gleichzeitig aber auch, über das Medium Internet und Blog das Fachwissen der Leser einzubeziehen und so die Qualität der Informationen noch weiter zu steigern. Wir hoffen, es gelingt uns auch weiterhin. Ihr Marco Junk (Hrsg.)(Tägliche Besucher, Juni 2008 – Juni 2010)
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Heute, am 7. Juli, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und den Finanzplan bis zum Jahr 2014 beschlossen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die sog. “Schuldenbremse”. Diese sieht vor, dass der Bund seine strukturelle Neuverschuldung bis zum Jahr 2016 auf höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes zurückführen muss. Daher soll die Neuverschuldung von rd. 65 Mrd. € im laufenden Jahr auf 57,5 Mrd. € im Jahr 2011, auf 40,1 Mrd. € im Jahr 2012 und auf 31,6 Mrd. im Jahr 2013 sinken. Im Jahr 2014 soll sie dann noch einmal auf 24,1 Mrd. € sinken. Interessante Posten der Gesamtrechnung: Finanzmarkttransaktionssteuer (ab 2012), Subventionsabbau und ökologische Neujustierung, Luftverkehrsabgabe, Neujustierung von Sozialgesetzen. Unter dem Punkt “weitere Maßnahmen” findet sich übrigens auch “Verschiebung Berliner Stadtschloss”. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die Parlamentarier verabschiedeten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause das neue Berliner Vergabegesetz. Auftragnehmer von Öffentlichen Aufträgen in Berlin, d.h. im Auftrag des Senats, der Bezirke oder eines landeseigenen Unternehmens, müssen künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro bezahlen. Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter der Beachtung der Kernarbeitsnormen nach ILO hergestellt wurden. Was für die einen aber nach wie vor ein zahnloser Tiger, ist für andere bereits zu weitreichend.
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Vor der Sommerpause hat uns das öffentliche Auftragswesen noch einmal eine ganze Reihe interessanter und bedeutender Ereignisse beschert. Unser Monatsrückblick Juni fasst sie zusammen.