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Einerseits bei grenzüberschreitendem Interesse europaweite Ausschreibung erforderlich, andererseits Pflicht des Auftragnehmers, nationale Veröffentlichungsorgane zu prüfen. Mit…
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Vorsitz der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin gesucht
Das Land Berlin sucht eine Beamtin /einen Beamten bzw. eine Tarifbeschäftigte/ einen Tarifbeschäftigten für das Aufgabengebiet…
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Insgeamt 18 Anbieter von Open Source Lösungen haben vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz ein Niederlage erlitten (Öffentliche Beratung v. 6.7.2010, B-3402/2009). Sie wollten den Vergabeentscheid des Bundesamts für Bauten und Logistik anfechten, das 2009 einen Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken ohne vorherige öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatte.
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Ab und an sollte man einmal innehalten und schauen, wo man steht. Auch um zu erkennen, ob der eingeschlagene Weg der richtige war. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die eindrucksvolle Einwicklung der täglichen Leserzahl, die den Vergabeblog in den vergangenen zwei Jahren zum führenden Informationsmedium im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens gemacht hat. Die Idee dahinter war und ist, das extrem fachliche und daher regelmäßig schwer verständliche Thema über den Kreis der Vergabejuristen hinaus zu öffnen und all jenen zugänglich zu machen, die es täglich betrifft. Gleichzeitig aber auch, über das Medium Internet und Blog das Fachwissen der Leser einzubeziehen und so die Qualität der Informationen noch weiter zu steigern. Wir hoffen, es gelingt uns auch weiterhin. Ihr Marco Junk (Hrsg.)(Tägliche Besucher, Juni 2008 – Juni 2010)
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Heute, am 7. Juli, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und den Finanzplan bis zum Jahr 2014 beschlossen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die sog. “Schuldenbremse”. Diese sieht vor, dass der Bund seine strukturelle Neuverschuldung bis zum Jahr 2016 auf höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes zurückführen muss. Daher soll die Neuverschuldung von rd. 65 Mrd. € im laufenden Jahr auf 57,5 Mrd. € im Jahr 2011, auf 40,1 Mrd. € im Jahr 2012 und auf 31,6 Mrd. im Jahr 2013 sinken. Im Jahr 2014 soll sie dann noch einmal auf 24,1 Mrd. € sinken. Interessante Posten der Gesamtrechnung: Finanzmarkttransaktionssteuer (ab 2012), Subventionsabbau und ökologische Neujustierung, Luftverkehrsabgabe, Neujustierung von Sozialgesetzen. Unter dem Punkt “weitere Maßnahmen” findet sich übrigens auch “Verschiebung Berliner Stadtschloss”. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die Parlamentarier verabschiedeten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause das neue Berliner Vergabegesetz. Auftragnehmer von Öffentlichen Aufträgen in Berlin, d.h. im Auftrag des Senats, der Bezirke oder eines landeseigenen Unternehmens, müssen künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro bezahlen. Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter der Beachtung der Kernarbeitsnormen nach ILO hergestellt wurden. Was für die einen aber nach wie vor ein zahnloser Tiger, ist für andere bereits zu weitreichend.
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Vor der Sommerpause hat uns das öffentliche Auftragswesen noch einmal eine ganze Reihe interessanter und bedeutender Ereignisse beschert. Unser Monatsrückblick Juni fasst sie zusammen.
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Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss am 25.05.2010 (Verg W 15/09) entschieden, dass die betriebsbereite Errichtung von Richtfunkstationen im Wert von ca. 2,6 Mio. € netto schwerpunktmäßig als Bau- und nicht als Lieferauftrag anzusehen ist. Da bei Anwendung der für den Baubereich geltenden VOB/A erst ab einem Schwellenwert von 5,15 Mio. € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausgeschrieben werden muss, war die nationale Ausschreibung des Landes Brandenburg rechtmäßig. Bei Annahme eines Liefer/Dienstleistungsvertrages hätte die Vergabestelle bei Anwendung der VOL/A mit einem Schwellenwert von 206.000,- € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausschreiben müssen – und vor allem: der unterlegene Bieter hätte effektiven Rechtsschutz gehabt.
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Juristische Beratungsdienstleistungen sind grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Die VOL gilt nur, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können. Dies hat nun das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.04.2010 – VII-Verg 55/09) klargestellt und den Nachprüfungsantrag einer Anwaltskanzlei verworfen.
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Was für ein historisches Spiel gestern gegen England. Ein kleines historisches Ereignis im öffentlichen Auftragswesen heute: In Berlin ist das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) eröffnet worden. Das DVNW ist ein exklusives, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Angesichts eines öffentlichen Auftragsvolumens in Bund, Ländern und Gemeinden von geschätzten 216 Mrd. Euro im Jahr ist es das Ziel des DVNW, die maßgeblichen Akteure in diesem Umfeld zu vernetzen. Das DVNW richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund.
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Frankfurt a.M. vergibt im Wege der Direktvergabe sein städtisches Schienennetz – und zwar gleich für die nächsten 20 Jahre. Mühlheim an der Ruhr geht angesichts leerer Kassen innovative Wege bei der Schulsanierung und die EU-Kommission will die deutschen Kommunen zwingen, Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Bediensteten europaweit auszuschreiben.
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Der Freistaat Sachsen hat im vergangenen Jahr rund 328.000 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von nahezu 984 Millionen Euro vergeben. Das waren rund 41.000 Aufträge im Wert von rund 78 Millionen mehr als 2008, wie aus dem nun vorgelegten „Vergabebericht 2009“ hevorgeht. Interssant: Bei den Bauaufträgen gingen mehr als 90 Prozent an Unternehmen in Sachsen, bei Lieferaufträgen waren es 62 Prozent.
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Die RIB Deutschland GmbH, ein Unternehmen, dass bereits seit den 60iger Jahren in der Softwareentwicklung tätig ist, bietet auch eine eVergabe-Lösung an. Diese ist u.a. im Einsatz bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin sowie in Wuppertal, Stuttgart, Hannover und Göttingen. Vergabeblog sprach mit Erik von Stebut, bei RIB verantwortlich für den Bereich Architecture|Public, über den Stand der Dinge, das geplante Metaportal eVergabe und die Frage, ob die eVergabe für die Bieter kostenlos sein soll, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der neuen VOL/A umzusetzen sucht.
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Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.
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Die EU genießt den Ruf, sich zu allerhand Dingen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden, die man vielleicht nicht unbedingt gebraucht hätte. Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, darf man aber mit Recht behaupten, dass die europäischen Vergaberichtlinien der entscheidende Beitrag zu mehr Wettbewerb und Transparenz waren. Was man sich diesbzgl. für die Zukunft vorstellt, hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen nun kund getan.