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“Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren”, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08). Danach hat der öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung des Zuschlags – im entschiedenen Fall aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens – zu tragen. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit gerade den Bauunternehmen immer wieder Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit mitunter stark angestiegen waren. Dabei gilt nach dem BGH die Kostentragungspflicht auch dann, wenn der sich der Auftragnehmer ohne einen entsprechenden Vorbehalt mit der Verlängerung der Bindefrist seines Angebots einverstanden erklärt hat.
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Im Blog der IT-Recht Kanzlei, München, finden Sie einen interessanten Beitrag: „In EU-Vergabeverfahren kommt es in vielen Fällen zu Rügen von Bietern, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Der BGH entschied nun am 03.03.2009 – X ZR 22/08, dass zumindest bei offenkundig berechtigten Rügen alle Bieter wegen der drohenden Aufhebung eines Vergabeverfahrens informiert werden müssen und ihnen für den Fall der Unterlassung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Der BGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des OLG Dresden…“ Zum Volltext der IT-Recht Kanzlei.
„Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.
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Das Geld aus dem Konjunkturpaket II steht nunmehr zwar den Kommunen für konjunkturfördernde Maßnahmen bis 2010 zur Verfügung, nur – wie kommt man eigentlich an dieses Geld ran? Ist ein Förderantrag nötig? Wie hoch ist die Förderquote? Und was ist vergaberechtlich zu beachten? Wie Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Reformblog berichtet, hat das Land NRW als erstes Bundesland auf das Informationsdefizit reagiert und eine Liste der häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions – FAQ) hierzu ins Internet gestellt, die mittlerweile über 40 Seiten umfasst.
Ende April hat in Berlin zum dritten Mal der Benchmark Workshop für IT-Beschaffer stattgefunden – eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren, dem Umweltbundesamt und BITKOM. Thema des eintägigen Workshops, an dem über 60 IT-Beschaffer aus Bund, Ländern und Kommunen teilnahmen, war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.
In Brüssel ist man besorgt um den Wettbewerb im Bereich der Abwasserentsorgung hierzulande, da die Stadt Hamm im Jahr 2003 dem Zweckverband „Lippeverband“ ohne Ausschreibung einen Auftrag zur Sammlung und Entsorgung von Abwässern erteilt hat. Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland zu richten, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. In Hamm zeigt man sich derweil betont gelassen.
Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Sektorenverordnung kritisiert, dass sie zu einem Weniger an Transparenz führe. Insbesondere der Wegfall des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung wird mit Sorge beobachtet. Weiterhin fordert Transparency ein klarstellendes Verbot von Nachverhandlungen. Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.
Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Aber auch ganz ohne gesetzgeberische Nachhilfe war auf der im Mai stattgefundenen CeBIT „Green-IT“ eines der zentralen Themen im Bereich Public. Vergabeblog sprach mit David Hartmann, der im Umweltbundesamt (UBA) für das Thema Umweltfreundliche Beschaffung zuständig ist.
In der rechten Seitenleiste finden Sie eine neue Rubrik „Europa“. Über den ersten Banner gelangen Sie zur TED-Ausschreibungsdatenbank, die fünfmal pro Woche mit etwa 1500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern aktualisiert wird, über „EUR Lex“ zur Rechtsprechungsübersicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und über „Europäisches Parlament“ zum Dokumentenregister des EU-Parlaments. Vergabeblog wünscht viel Spaß beim Suchen!
Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres eine neue Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit verabschiedet. Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets (Defence Package), das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Unter Berufung auf Artikel 296 des EG-Vertrages werden solche Güter und Dienstleistungen bislang unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen oft nicht europaweit ausgeschrieben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.
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Es zählt das wirtschaftlichste Angebot, nicht das billigste, wie jeder weiß – nicht immer: Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt hatte bei einer EU-weiten Ausschreibung der Hausmüllentsorgung das Kriterium “niedrigster Preis” zum alleinigen Zuschlagskriterium gekürt. Das OLG Naumburg entschied (Beschluss v. 05.12.2008, 1 Verg 9/08), dass auch dies vergaberechtskonform sein kann.
Laut eines Berichts des juristischen Online-Nachrichtenmagzins JUVE wechselt der als „Vater der Vergaberechtsreform“ bekannte Dr. Fridhelm Marx zur internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Marx war über 15 Jahre lang im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in leitender Funktion für das öffentliche Auftragswesen zuständig. Der 63-Jährige schied Anfang 2009 altersbedingt aus dem BMWi aus.
Die Bundesregierung soll im Internet ein Register über die einzelnen Maßnahmen und Projekte der Konjunkturpakete I und II veröffentlichen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12475). In diesem Register solle jede Maßnahme und jedes Projekt inhaltlich und mit den finanziellen Auswirkungen dargestellt werden, heißt es weiter. Die Auftragnehmer und Empfänger müssten aufgeführt und der angestrebte Anreiz zur Stabilisierung der Wirtschaft müsse erklärt und begründet werden.
Wer künftig Aufträge von der Stadt Mainz erhalten will, kann ab dem 1. April seine Angebote nur noch elektronisch abgeben. Damit, so Wirtschaftsdezernent Franz Ringhoffer (FDP), sei Mainz die erste Stadt, die bei Ausschreibungen komplett auf Papier verzichtet. Vom Bauunternehmer bis zum Fensterputzer müssen Anbieter, die Aufträge von der Stadt erhalten wollen, an der so genannten eVergabe teilnehmen. Ringhoffer erhofft sich davon eine „erhebliche Zeit- und Kostenersparnis“. Die Stadt koste jeder Auftrag etwa 800 Euro Bürokratiekosten, bei einer Anzahl von 500 bis 800 Aufträgen pro Jahr komme allein an Ausschreibungskosten schnell mal eine halbe Million Euro zusammen. Die eVergabe biete hier Einsparungspotential.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland ein förmliches Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Grund ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das Bundesland Sachsen-Anhalt zur Errichtung eines Gebäudes für das Finanzamt Quedlinburg. Die Aufforderung ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Das Angebot eines Bieter wurde deswegen ausgeschlossen, weil dieser, entgegen der Vorgabe der Vergabestelle, die eingesetzen Nachunternehmer nicht bereits mit dem Angebot benannt und entsprechende Verpflichtungserklärungen erbracht hatte. Das OLG München entschied nun (Beschluss v. 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Verpflichtung zur Nennung von Nachunternehmern bereits mit der Angebotsabgabe für die Bieter unzumutbar sein kann. Diese müsse allerdings bei Zuschlagserteilung vorliegen.
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Zur Ankurbelung der Konjunktur soll nun auch in Österreich die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht werden. Nach Angaben der Wiener Zeitung sollen dazu – wie in Deutschland für den Bundesbereich und die meisten Bundesländer geschehen – die Schwellenwerte für freihändige Vergaben für Bau- und Infrastrukturaufträge angehoben werden. Bisher dürfen Aufträge in diesen Bereichen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro frei vergeben werden, Bundeskanzler Werner Faymann will diese Grenze auf 100.000 Euro anheben.
In Anbetracht der großen Bandbreite öffentlicher Bedarfe, knapper personeller Kapazitäten und der unüberschaubaren Anzahl an einzuhaltenden Normen und Rechtsvorschriften bereitet die Erstellung von Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsverzeichnissen vielen Vergabestellen Schwierigkeiten. Die ondux GmbH, eine Ausgründung aus der Universität Würzburg, hat eine Plattform entwickelt, auf der öffentliche Auftraggeber Leistungsbeschreibungen aus dem VOL-Bereich austauschen können.
Auch in Bayern haben sich angesichts der Wirtschaftskrise die Regeln für öffentliche Aufträge geändert: Mit Wirkung zum 4. März hat die Bayerische Staatsregierung Regelungen zur „Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010“ (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12) erlassen.
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