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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Ende Oktober einen neuen Ausschuss für „Vergaberecht“ berufen. Dort wird die anwaltliche Expertise insbesondere aus dem Bau- und Verwaltungsrecht gebündelt. Damit will der DVA der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der anwaltlichen Beratungspraxis Rechnung tragen. Das Vergaberecht durchdringe nach Ansicht des DAV zunehmend anwaltliche Beratungsfelder nicht nur im klassischen Beschaffungswesen der öffentlichen Hand, sondern sei auch bei Immobilientransaktionen öffentlicher Auftraggeber und Städtebauprojekten oder bei Leistungsbeziehungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Bernhard Beus, hat Klaus-Peter Tiedtke in sein neues Amt eingeführt. Im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn wurde der neue Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern den Kunden aus Bundesbehörden, Partnern aus der Wirtschaft und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Er folgt auf Roderich Egeler, der seit August das Statistische Bundesamt in Wiesbaden leitet.
Der Freistaat Bayern wurde für sein „Elektronisches Beschaffungswesen (ELBE)“ vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik in Österreich (BMÖ) mit dem Austrian Supply Innovation Award 2008 in der Kategorie „Einkäufer“ ausgezeichnet. Mit dem Preis sollen sinnvolle Innovationen im Einkauf und entlang der Wertschöpfungskette gewürdigt und ausgezeichnet werden. Die prämierte Lösung vereinfacht die Beschaffungen des Freistaats im Bereich der Freihändigen Vergabe und reduziert damit die Kosten in erheblichem Maße: In rund 80% der Beschaffungen seitens der Ministerien des Freistaates Bayern und nachgeordneter Dienststellen ist die Freihändige Vergabe das gewählte Vergabeverfahren.
Nachdem das OLG Düsseldorf bereits mehrfach Stellung zur Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksverkäufe unter einer Bebauungsverpflichtung bezogen und diese bejaht hat (sog. „Allhorn“-Rechtsprechung), hat es diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 02. Oktober (VII-Verg 25/08) setze es ein laufendes Verfahren aus und wandte sich gem. Art 234 EG-Vertrag zur endgültigen Klärung an das Gericht. Dabei bezieht sich das OLG in der Begründung seiner Vorlage auch auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der insoweit eine Korrektur seiner Rechtsprechung darstellt. Den gesamten Beitrag lesen »
Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist das gemeinsame Vokabular der EU zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes bei öffentlichen Aufträgen. Mit der Bekanntmachung der EG-Änderungsverordnung Nr. 213/2008 am 15 März 2008 im Amtsblatt der EU gilt seit dem 17. September 2008 ein neuer CPV-Code. Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundlichere Ausgestaltung des Codes und dessen Anpassung an neue technologische Entwicklungen.
Was muß eine Kommune beachten, wenn sie Gebiete, in denen der Markt keine ausreichende DSL-Versorgung anbietet, hierfür erschließen möchte? Kann sie den Auftrag einfach an den ortsansässigen Telekommunikationsanbieter vergeben?
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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 1 K 3286/08) hat der Klage des Informationsdienstverlags markt-intern gegen das Land NRW statt gegeben, Auskunft darüber zu erteilen, zu welchem Preis das Land europaweit ausgeschriebene Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an die US-amerikanische Bankengruppe Citigroup vergeben hat. Der Auskunftsanspruch ergäbe sich aus § 4 Abs. 1 Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach Ansicht der Vergabekammer (VK) Düsseldorf ist es unzulässig, Angebote von gebrauchter Software von vornherein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die mit dem Erwerb von gebrauchten Softwarelizenzen ggfs. verbundenen rechtlichen Unsicherheiten reichten jedenfalls als Begründung für deren Ausschluß nicht aus.
Manchmal gibt es eben nur schwarz oder weiß: Nach einem Urteil des OLG Hamm (21 U 34/07) steht der Zusatz „unter Vorbehalt“ auf dem vom Auftraggeber unterzeichneten Abnahmeprotokoll einer wirksamen Abnahme nicht entgegen. Vielmehr nehme dieser gleichwohl das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß ab.
Die Europäische Kommission startet eine Online-Befragung, um herauszufinden, welche Erfahrungen Unternehmen und öffentliche Stellen mit der elektronischen Beschaffung (eVergabe) im öffentlichen Sektor gemacht haben. Die Befragung soll Erkenntnisse liefern, in welchem Ausmaß die eVergabe EU-weit bereits eingesetzt wird. Insbesondere soll bewertet werden, inwieweit die Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge“, der von der Kommission im Dezember 2004 verabschiedet wurde, erreicht worden sind.
Nach wie vor ist das von der EU-Kommission selbst gesteckte Ziel, die elektronische Vergabe (eVergabe) bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und in zumindest der Hälfte der Fälle auch tatsächlich zu nutzen, in weiter Ferne. Hauptgrund hierfür sind neben der notwendigen technischen Umstellung in den Vergabestellen wie den anbietenden Unternehmen die technischen Besonderheiten der einzelnen Vergabeplattformen von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Anbietern, auf die sich Bieter wie Vergabestellen jeweils einstellen müssen, denn es fehlen einheitliche Standards. Das soll sich mit dem Projekt X-Vergabe nun endlich ändern.
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Mit dem Literaturführer Vergaberecht – www.literaturfuehrer-vergaberecht.de – stellt das forum vergabe e.V. ein umfassendes Literaturinformationssystem für das Recht des öffentlichen Auftragswesens (Vergaberecht) zur Verfügung. In einer über die Website erreichbaren, unentgeltlich nutzbaren Datenbank sind die bibliografischen Angaben aller Kommentare, Monographien, Beiträge und Zeitschriftenartikel seit 1999 erfasst.
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Die Frage, wie mit sozialen oder ökologischen Gesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umzugehen ist, haben Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags unterschiedlich bewertet. Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (16/10117) sowie Anträge der FDP (16/9092), der Linksfraktion (16/6930, 16/9636) und von Bündnis 90/Die Grünen (16/6791, 16/8810) zu diesem Thema.
Ein Spannungsfeld: Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens kommen regelmäßig auch solche Unterlagen auf den Tisch, die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Eine für die betroffenen Unternehmen im Einzelfall schwierige Abwägung zwischen Rechtsschutz und Wahrung des eigenen Know-hows. Der EuGH hatte zu entscheiden (Rs C-450/06, Urteil vom 14.2.2008), ob die Nachprüfungsstellen verpflichtet sind, die Vertraulichkeit dieser Unterlagen zu gewährleisten.
Ein kleines Stückchen E-Government: Seit einigen Monaten können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.
Unter Federführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) haben sich insgesamt 18 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Positionspapier entschieden gegen die geplante gesetzliche Einführung einer Inhouse-Vergabe ausgesprochen. Durch die Möglichkeit, nachgefragte Leistungen nicht am Markt beschaffen zu müssen, sondern ohne öffentliche Ausschreibungen durch andere Einrichtungen der öffentlichen Hand erbringen zu lassen, werde ein fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen verhindert. Dies führte letztlich zur Verdrängung der Privatwirtschaft und zu erhöhten Preisen für den Kunden.
„Wenige Verbesserungen, viele Verschlechterungen“, lautet das Fazit der Grünen zur aktuell ersten Lesung des Regierungsentwurfs der GBW-Novelle im Parlament. „Nachdem die Bundesregierung seit 2005 die Reform des Vergaberechts hat schleifen lassen“, so die Grünen, wolle sie den Gesetzentwurf nun „im Schnellverfahren durch die Ausschüsse bringen. Mehr Gründlichkeit wäre wichtig.“
Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.
Das Angebot eines Bieters wurde vom Auftraggeber wegen des Verdachts einer Mischkalkulation geprüft. Auf Aufforderung zur Klärung einzelner Positionen übersandte dieser die Urkalkulation, was ein konkurrierender Bieter vor der Vergabekammer (VK) als verfahrensfehlerhaft rügte: Der Auftraggeber müsse zuerst die Urkalkulation erhalten, dann erst sei eine positionsbezogene Aufklärung möglich. Nach Ansicht der VG (Beschluss vom 03.03.2008, 1/SVK/002-08) existiere aber gerade kein vorgeschriebenes Verfahren zur Widerlegung des Verdachts einer Mischkalkulation.
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