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Jeder, der ein Unternehmen gründen will, kennt das Problem: Welche Genehmigungen brauche ich? Und welche Behörde ist dabei für was zuständig? Was schon im Heimatland regelmäßig enorme Aufwände erfordert, wird im Ausland zum echten Investitionsverhinderer. Hier setzt die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) an, die bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen soll. Zentrales Instrument dazu sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner”. Mit diesen sollen Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung stehen, über die sie alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln können. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind hierfür die Bundesländer verantwortlich, die mehr oder minder vollständig und damit rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Es gibt allerdings keine einheitliche Umsetzung der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Nicht mal bei der Abkürzung „EA“ oder „EAP“.
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Garantiert kein Vergabethema, aber in der Vorweihnachtszeit ist ja auch Platz für besinnlichere Themen: Der Herbst war wie jedes Jahr die klassische Tagungszeit, und so durfte ich vielen interessanten Vorträgen zusehen. Denn: Wann haben Sie zum letzen Mal einen Vortrag nur gehört? Ganz ohne PowerPoint-Präsentation? Richtig – ich erinnere mich auch nicht. Was der Sinn dessen sein soll, jedes gesprochene Wort zugleich mit Textfragmenten, bunten Bildern und – ganz wichtig – Bullet Points zu untermalen, will sich mir nicht erschließen – abgesehen davon, dass der Redner mit seinen Folien einen stets präsenten Spickzettel hat. Ist das nur gesprochene Wort tatsächlich so unzureichend geworden oder die gegenwärtige Zuhörergeneration evolutionär so degeneriert, dass man auf allen audiovisuellen Wegen zu ihr vordringen muss? Die Meister dieser Kunst schaffen es sogar, jedes ihrer Wörter auf die Folien zu bringen – und machen damit vor allem sich selbst als Vortragende überflüssig und austauschbar. Zeit, im Land der Dichter und Denker den Beamer-Stecker zu ziehen. Trauen Sie sich mitzumachen?
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Es ist in wohl allen Bereichen Usus, das aufzulisten, was sich zum neuen Jahr ändert. Da aktuell ausnahmsweise keine Reform des Vergaberechts – jedenfalls nicht unmittelbar – vor der Tür steht, sei jedenfalls erwähnt, dass am 1.1. 2010 die dritte und letzte Stufe des sog. „Stufenplans eVergabe“ in Kraft tritt. Der von BMWi, BDI, DIHK und ZDH im Juni 2007 vereinbarte Plan sieht die branchenweise und mit dem Jahreswechsel vollständige Umstellung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes vom konventionellen Papierweg zur elektronischen Angebotsabgabe vor: Ab dem 1.1.2010 sollen die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren.
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Was haben alle Verkehrs – und Infrastrukturprojekte gemeinsam? – Sie stehen immer in der öffentlichen Kritik. Vielleicht, weil sie einem Naturgesetz gleich immer teurer werden als geplant. Vielleicht auch deshalb, weil bei Ihnen – im Gegensatz zu manch anderen Großinvestitionen – die sprichwörtliche Bürgernähe gegeben ist. So hatte aktuell das Internetportal Wikileaks Teile des – eigentlich geheimen – Toll Collect Betreibervertrags veröffentlicht, wonach die Bundesrepublik dem Konsortium eine Umsatzrendite von 19 Prozent garantiert habe. Dem widersprach nun ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im gleichnamigen Bundestagsausschuss. Angesichts der davon unberührten Diskussionen um die Ausweitung der Maut auf PKW mag die Bahn attraktiver werden. Ausgerechnet die Grünen forderten aber vergangene Woche den Planungsstopp beim Bahn-Großprojekt Stuttgart 21. Grund: Der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro werde bereits in der Planungsphase überschritten. Kein Teuerungsriskio eingehen will offenbar die Stadt Frankfurt a.M.: Dort schreibt, pardon, vergibt man gerade einen Dienstleistungsauftrag zum Betrieb aller integrierten U-Bahn- (Stadtbahn) und Straßenbahnleistungen an einen internen Betreiber direkt.
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Auf der heute und morgen in Berlin stattfindenden Public Sector Messe “Moderner Staat” ist mir vorhin Uli Norf begegnet. Herr Norf von der Firma Intel, ist – ebenso wie Hauptwettbewerber AMD – Mitglied einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM zur “produktneutralen Ausschreibung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK)”. Was so gar nicht spannend klingt, hat in der inzwischen über 3-jährigen Dauer des Projekts Kreise gezogen: Das IT-Amt der Bundeswehr, das Umweltbundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin sind als Partner hinzugetreten. Ziel ist die Erarbeitung von Leitfäden zur Formulierung von produktneutralen und damit rechtskonformen Ausschreibungen für Desktop-PCs, Notebooks und Server. Eine Zwischenbilanz.
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Die Flut der Informationen im Vergabeblog nahm im Laufe dieses Jahres stetig zu. Zeit, ein wenig für Ordnung im Layout zu sorgen und sich auch von lieb Gewordenem zu trennen, wie z.B. den “meist gelesenen Beiträgen” oder der “Leseempfehlung”. Das entschlackte Layout des Vergabeblog präsentiert sich somit etwas übersichtlicher. Wir hoffen, es gefällt – und sind ansonsten für einen Hinweis oder Anregungen dankbar. Die Entscheidungsübersicht kommt wieder herein – allerdings deutlich umfassender, Sie dürfen gespannt sein.
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Die EU-Kommission regt mehr öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zur Entlastung der durch die Wirtschaftskrise angespannten nationalen Haushalte in den Mitgliedsstaaten an. In einer nun vorgelegten Mitteilung setzt sie dabei auch auf innovative Lösungen und zeigt Möglichkeiten für gemeinsame EU-Technologieinitiativen auf. Obgleich im öffentlichen Interesse geführte ÖPP enorme Vorteile bieten können, werden sie nach Ansicht der Kommission nach wie vor nur eingeschränkt genutzt, und in vielen Mitgliedstaaten seien kaum Erfahrungswerte in Bezug auf ÖPP vorhanden. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Mit dieser Mitteilung schafft die Kommission einen neuen und umfassenden Rahmen für ÖPP.”
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Ein kleines Schmankerl zum Wochenausklang, bitte nicht zum Bierernstnehmen: Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen. Zentraler Bestandteil sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner” – über diese sollen Dienstleistungserbringer und –empfänger aus dem EU-Ausland alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, kurz, die Informationsbeschaffung und Behördenwege sollen massiv erleichtert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese “Einheitlichen Ansprechpartner“ flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Vergabeblog machte den Praxistest in Berlin.
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Der Vorstand des für die Novelle zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) hat der Neufassung der VOL/A zugestimmt. Die Befassung des Vorstandes war notwendig geworden, da im Hauptausschuss zu einigen Punkten kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Damit ist die neue VOL/A beschlossene Sache. Es folgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die zum Inkraftreten der neuen Regelungen erforderlichen Verweisungen durch entsprechende Einführungserlasse der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird Februar gehandelt.
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EU-Kommission forscht nach nationalen Umgehungslösungen des Vergaberechts durch die Mitgliedsstaaten
Vielleicht sieht sich die EU-Kommission doch hin und wieder zum Narren gehalten, was die Um- und vor allem Durchsetzung der EU-Vergaberichtlinien in den Mitgliedsstaaten betrifft. Der neue § 99 Abs. 3 und 6 GWB zur Frage der Ausschreibungspflicht bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand im Rahmen von Investorenverträgen mag darunter fallen – der Lösungsversuch des deutschen Gesetzgebers zu dieser extrem praxisrelevanten Frage ist nach Ansicht vieler Vergaberechtler nicht EU-rechtskonform. Die Europäische Kommission, konkret die zuständige Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt nun im offenen, EU-weiten Verfahren „Forschungsarbeiten und technische Unterstützung im Bereich öffentliches Beschaffungswesen“ aus (Veröffentlichung v. 4.11.2009, Dok-Nr. 2009/S 212-304463). Konkret soll nach nationalen Umgehungs-Tatbeständen des Gemeinschaftsrechts gefahndet werden.