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“Es steht ja nur im Internet”, musste sich einer unserer Autoren bei Aufnahme seiner Tätigkeit für den Vergabeblog seinerzeit sagen lassen. Das war 2009. Inzwischen ist der Vergabeblog die mit Abstand meist gelesene Informationsquelle zum öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Unserem Slogan “Hier lesen Sie es zuerst”, konnten wir dabei oft genug gerecht werden. Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen, Anlass, einmal zurück zu schauen, inne zu halten und Bilanz zu ziehen.
Am 7. Dezember trafen sich die Beteiligten des Projekts XVergabe auf Einladung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, dass die Projektleitung inne hat, in der Scharnhorststraße im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin (Foto oben). Es wurden die erreichten Meilensteine vorgestellt und verabschiedet.
Das dürfte neu im öffentlichen Markt sein: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR in Bonn sucht einen sog. Headhunter, zu Deutsch einen gegen Provision tätigen Personalvermittler für höherwertige Positionen, “zur Vermittlung einer Leiterin bzw. eines Leiters des Kompetenzzentrums für Vergabe und Beschaffung”.
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Der Bundestag hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” aus der Feder des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedet. Eine letzte angenommene Änderungsempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie betraf das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB. Wichtig: Da die Frist für Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG bereits am 21.08.2011 ablief, gelten für öffentliche Auftraggeber bereits die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden neuen Meldeformulare.
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Mehr als 130 Teilnehmer aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft fanden am vergangenen Dienstag den Weg zu unserer Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI nach Bonn. In vielen Punkten waren sich die Experten aus Verwaltung und Wirtschaft einig, in anderen lagen die Positionen aber auch auseinander und führten zu angenehm kontroversen Diskussionen. Auf der Veranstaltung verkündete Klaus-Peter Tiedtke, Direkter des Beschaffungsamtes (im Bild oben), dass dieses von der Bundesregierung jüngst zur “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” ernannt wurde. Neben reichlich Erkenntnisgewinn blieb vor allem Eines: Es gibt kein Zurück mehr zu einem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichteten öffentlichem Einkauf. Ein Rückblick für alle Daheimgebliebenen.
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In gut einer Woche findet in Bonn unsere Tagesveranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums statt. Das das Thema dieser Tage solche Aufmerksamkeit erlangen würde (Große Anfrage im Bundestag, Entschließung des EU-Parlaments) hatten auch wir nicht geahnt. Letzte Plätze sind noch verfügbar, also nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, sich von den Experten aus Verwaltung und Wirtschaft umfassend über das Thema Nachhaltige öffentliche Beschaffung zu informieren. Hier geht es zum Programm und der Anmeldung.
Die öffentliche Beschaffung durch die Bundesregierung ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verweist die Fraktion darauf, dass die Kaufentscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen angesichts des Volumens dieser Nachfragemacht großen Einfluss auf das Angebot von Produkten und Dienstleistungen hätten. Wissen möchten die Abgeordneten u.a., welche Maßnahmen die Bundesregierung unternimmt, „um im Rahmen der bestehenden Gesetze den Ausbau und die Weiterentwicklung einer an ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien orientierten Beschaffung in den Bundesministerien, dem Kaufhaus des Bundes, dem Kanzleramt und in nachgeordneten Behörden flächendeckend einzuführen und umzusetzen“.
Wo lesen Sie es zuerst? Genau – im Vergabeblog. Nachdem der Bundesrechnungshof (BRH) vor einigen Wochen eine äußerst kritische Bilanz zu den Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes zog – Vergabeblog berichtete exklusiv – wurde das bereits seit Monaten ausstehende Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu eben dieser Frage umso spannender erwartet. Nun liegt es endlich vor. Öffentlich.
Vergangene Woche wurde im Europäischen Parlament (EP) der Bericht von Heide Rühle, MdEP, zur „Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens“ von den Abgeordneten angenommen. Diese fordern darin u.a., dass KMU die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen erleichtert werden soll, zudem sollen Angebote nicht nur auf Grundlage des niedrigsten Preises ausgewählt werden, sondern auch der innovative, soziale und ökologischen Mehrwert berücksichtigt werden. Aber auch sonst wird Alles von Inhouse-Vergabe bis Dienstleistungskonzession angesprochen. Bei genauer Betrachtung fällt auf: In Straßburg fordert man Vieles, was in Deutschland bereits geltendes Recht ist. Gleichwohl lohnt ein Blick ins Detail, gerade für Auftragnehmer. Nachfolgend die Kernforderungen der 54 Punkte umfassenden Entschließung des EP komprimiert zusammengefasst.
Wir möchten Sie mit dem Hinweis auf unsere Veranstaltung zwar nicht allzuoft stören, aber doch auffordern zu vergleichen, was Sie für Referenten vom Beschaffungsamt des BMI, über das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesverband der Deutschen Industrie bis zum Umweltbundesamt sonst so zahlen müssen. Bevor Sie also diese einmalige Chance verpassen, melden Sie sich besser für die Tagesveranstaltung „Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“ am 15.11. im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums in Bonn an. Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
Der Titel dieses Beitrag dürfte Einige aufschrecken lassen, auch, wenn es am Ende wohl keine eigenständige EU-Richtlinie sein wird. Aber tatsächlich hat die EU-Kommission, diesmal allerdings nicht die eigentlich für die öffentliche Beschaffung zustände Generaldirektion (GD) Binnenmarkt und Dienstleistungen, sondern die GD Informationsgesellschaft und Medien, eben dies aktuell auf den Weg gebracht: Sie vergab einen Forschungsauftrag zur Entwicklung von “Richtlinien für die öffentliche Beschaffung betreffend IKT-Systeme”.
Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich – noch einen – Arbeitskreis? Nach einem Beschluss der EU-Kommission vom 3. September (2011/C 291/02) soll eine “Stakeholder-Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen” eingesetzt werden. Gleichzeitig wird der bislang “Beratende Ausschusses für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens”, der 1987 eingesetzt wurde, aufgelöst. Alter Wein in neuen Schläuchen?
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Dieser profitiert von der heterogenen Zusammensetzung der Mitglieder: 50 % stellen Angehörige der öffentlichen Hand, 30 % der Privatwirtschaft, 16 % der Rechtspflege und 4 % entstammen der Politik. Und sind Sie schon Teil des Deutschen Vergabenetzwerks?
EU-Binnenmarkt Ade? Dabei fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Grunde nur etwas, was Viele seit langem denken und vielerorts ja auch versucht wird: Die öffentliche Nachfragemacht gezielt zur Stärkung der eigenen, regionalen Wirtschaft zu nutzen. Hintergrund: Die Bundesregierung solle neue Strategien zur Stärkung der regionalen Wirtschaft entwickeln, und dazu neben anderen Instrumenten auch das öffentliche Auftragswesen nutzen: Ortsnähe soll ein leistungsbezogenes Kriterium werden. Vergabepolitik nach Kirchturmprinzip?
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Fast hätte uns die letzte GWB-Reform eine gesetzliche Legitimation der Inhouse-Vergabe beschert: Der neue § 99 I, S.2 GBW-E hätte es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht, Leistungen “inhouse”, d.h. zwischen Einrichtungen der öffentlichen Hand selbst erbringen zu lassen, ohne Ausschreibung am Markt. Nach massiver Kritik der Wirtschaft hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließlich – kurz vor Schluss der parlamentarischen Abstimmung – den ordnungspolitischen Riegel davorgeschoben. Die bekannte EuGH-Rechtsprechung („Teckal“) zu dieser Frage wurde später etwas relativiert, die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft wurde als zulässig angesehen (EuGH-Urteil v. 09.06.2009 – RS C-480/06). Nun hat die EU-Kommission das Thema erneut ausgegraben und veröffentlicht einen “Leitfaden” zu dieser Frage, der sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber wendet.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schreibt eine Studie zur “Entwicklung eines EU-weiten Bewertungsmechanismus für den Bereich Korruptionsbekämpfung mit besonderem Schwerpunkt auf der Erkennung und Verminderung der mit der Korruption im Bereich öffentliche Beschaffungen in Verbindung mit EU-Mitteln zusammenhängenden Kosten” aus (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 186-303435). Damit nicht genug: Am 28. September hat die EU-Kommission beschlossen, eine neue Expertengruppe “Korruption” einzusetzen, die sich auch mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassen soll. Experten werden noch gesucht.
Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht (§ 116 Abs. 1, 3 GWB). Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, über Anspruch und Wirklichkeit des Vergaberechts, über aktuelle rechtliche Streitfragen und die Notwendigkeit von Vereinfachungen.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für eine neue, gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen aus. Grund: Da „von einem echten Wettbewerb kaum die Rede sein kann…müsse Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler seine bisherige ideologische Haltung zur Direktvergabe aufgeben“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Bericht nach §§ 88 Abs. 2 BHO vorgelegt. Gegenstand: Die Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II auf die Beschaffungen der Bundesverwaltung im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Vergabeblog liegt der nichtöffentliche Bericht exklusiv vor. Der kommt zu einem vernichtenden Urteil.
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